§ 81 BDSG (neu) – Sonstige Datenübermittlung an Empfänger in Drittstaaten

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(1) Verantwortliche können bei Vorliegen der übrigen für die Daten-übermittlung in Drittstaaten geltenden Voraussetzungen im besonderen Einzelfall personenbezogene Daten unmittelbar an nicht in § 78 Absatz 1 Nummer 1 genannte Stellen in Drittstaaten übermitteln, wenn die Übermittlung für die Erfüllung ihrer Aufgaben unbedingt erforderlich ist und
1. im konkreten Fall keine Grundrechte der betroffenen Person das öffentliche Interesse an einer Übermittlung überwiegen,
2. die Übermittlung an die in § 78 Absatz 1 Nummer 1 genannten Stellen wirkungslos oder ungeeignet wäre, insbesondere weil sie nicht rechtzeitig durchgeführt werden kann, und
3. der Verantwortliche dem Empfänger die Zwecke der Verarbeitung mitteilt und ihn darauf hinweist, dass die übermittelten Daten nur in dem Umfang verarbeitet werden dürfen, in dem ihre Verarbeitung für diese Zwecke erforderlich ist.
 
(2) Im Fall des Absatzes 1 hat der Verantwortliche die in § 78 Absatz 1 Nummer 1 genannten Stellen unverzüglich über die Übermittlung zu unterrichten, sofern dies nicht wirkungslos oder ungeeignet ist.
 
(3) Für Übermittlungen nach Absatz 1 gilt § 79 Absatz 2 und 3 entsprechend.
 
(4) Bei Übermittlungen nach Absatz 1 hat der Verantwortliche den Empfänger zu verpflichten, die übermittelten personenbezogenen Daten ohne seine Zustimmung nur für den Zweck zu verarbeiten, für den sie übermittelt worden sind.
 
(5) Abkommen im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen und der polizeilichen Zusammenarbeit bleiben unberührt
 
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EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) verabschiedet!

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ist am 14. April 2016 durch das EU-Parlament beschlossen worden. Sie ist am 04.05.2016 im Amtsblatt der Europäisches Union veröffentlicht worden und tritt damit am 25.05.2016 in Kraft. Anwendbar ist sie damit ab dem 25. Mai 2018.

Hier in den
RECHTSNORMEN (Artikeln) und
ERWÄGUNGSGRÜNDEN blättern – mit Kommentaren und hilfreichen Links!!

Entwurf des neuen (A)BDSG – das neue Datenschutzgesetz

 

Management-Info zur Bestellpflicht Datenschutzbeauftragter nach DSGVO

Die Pflicht zur Bestellung gilt nun durch die DSGVO europaweit. In Deutschland wird die Bestellpflicht vermutlich durch Nutzung einer nationalen Öffnungsklausel weitgehend beibehalten. Die zentrale Meldepflicht des Art. 37 Abs. 7 DSGVO macht die tatsächliche Bestellung aber viel leichter kontrollierbar, so dass eine Aufdeckung einer Unterlassung wahrscheinlich wird. Daher besteht Handlungsbedarf für Unternehmen, die der Verpflichtung bislang noch nicht nachgekommen sind.

Nach der Art. 37 EU-DSGVO gilt eine Bestell-Pflicht eines Datenschutzbeauftragten nur noch für Unternehmen deren Kerngeschäft die Überwachung und der Umgang mit personenbezogenen Daten istDies reduziert die Zahl der zur Bestellung eines DSB verpflichteten Unternehmen zunächst drastisch. Allerdings gibt es eine Öffnungsklausel für nationale Ausnahmeregelungen (s. zum ABDSG).

DOWNLOAD als PDF-DATEI: unser MANAGMENT-SUMMARY zur BESTELLPFLICHT EINES DATENSCHUTZBEAUFTRAGTEN

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Neuer Entwurf für neues BDSG veröffentlicht (2. und 3. Versuch)

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung macht große Teile des bisherigen BDSG obsolet. Nachdem ein erster Entwurf vom 5.09.2016 einer Neufassung des BDSG zu einem Allgemeinen Bundesdatenschutzgesetz (ABDSG) zurückgezogen wurde, ist am 11.11.2016 ein neuer Entwurf erschienen.

Das sog. „Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU – (DSAnpUG-EU)“ soll die Gesetzgebung des Bundes an die Datenschutz-Grundverordnung sowie an die Datenschutz-Richtlinie anpassen.

PDF-Version des neuen Entwurfes (23.11.2016)
Eine ausführlichere Kommentierung des Entwurfes folgt in Kürze.

Die erste Version des Anpassungsgesetzes wurde nicht zum Versand an die Ressorts freigegeben und damit faktisch zurückgezogen. Hintergrund war dem Anschein nach die massive Kritik an dem ersten Entwurf.
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Links zur Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)

DE-FL-dreamstime_l_54303330-Karlos1991 LINK AUF DAS DEUTSCHE DOKUMENT  –  INHALT der DSGVO

UK-FL-dreamstime_l_54303330-Karlos1991 LINK AUF DAS ENGLISCHE DOKUMENT

Referentenentwurf „Allgemeines Bundesdatenschutzgesetz (ABDSG)
zur Umsetzung der EU-DSGVO im BDSG

weitere Dokumente und Links    „Links zur Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)“ weiterlesen

Adresshandel im Rahmen der EU-DSGVO

Die Zukunft des Adresshandels ist ungewiss, es fehlen vergleichbare Normen wie im BDSG.

Die neue Datenschutz Grundverordnung (EU-DSGVO) bringt viele Neuerungen mit sich. Eine weitere Veränderung zeigt sich für den Adresshandel gegenüber dem Listenprivileg, welches in § 28 Abs.3 S.2 BDSG geregelt war. Dieses findet sich in der EU-DSGVO in der Form nicht mehr. „Adresshandel im Rahmen der EU-DSGVO“ weiterlesen

Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach EU-DSGVO als zahnlose Tiger?

Die Datenschutz-Aufsichtsbehören in der EU haben nicht die finanzielle und personelle Ausstattung um die Rolle, die Ihnen die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) zudenkt, auszufüllen.

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) wurde gefeiert für die höheren Kompetenzen der Aufsichtsbehörden, einer klareren Zuständigkeit dieser und einen erweiterten, am weltweiten Unternehmensumsatz festgemachten Bußgeldrahmen. Dieses im Sinne der Bürger auszunutzen, setzt aber eine angemessene Ressourcenausstattung der Aufsichtsbehörden hinsichtlich Personal- und Sachkostenbudgets voraus. Zwar forderte das EU-Parlament eine solche angemessene personelle wie finanzielle Ausstattung, jedoch hat es diese Forderung nicht in den finalen Text geschafft. Dies sei immerhin ein Eingriff in die Haushaltshoheit der Nationalstaaten, so wurde argumentiert. „Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach EU-DSGVO als zahnlose Tiger?“ weiterlesen

EU-Datenschutz-Grundverordnung senkt deutsches Datenschutzniveau

Die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) senkt das deutsche Datenschutzniveau. Nicht nur der Datenschutzbeauftragte ist in Gefahr, sondern auch der Zweckbindungsgrundsatz. Und die Datenschutz-Aufsichtsbehörden werden sich dem kaum entgegenstellen können.

Trotz der Presse-Euphorie hinsichtlich der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sind Datenschutz-Experten der Ansicht, dass zumindest für Verbraucher in Deutschland kein Grund zur Euphorie besteht. Vielmehr werde das hohe deutsche Datenschutzniveau deutlich beschnitten. „EU-Datenschutz-Grundverordnung senkt deutsches Datenschutzniveau“ weiterlesen

EU DS-GVO (wieder) ohne Beschäftigtendatenschutz

Der Beschäftigtendatenschutz bleibt auch nach Abschluss der EU-Datenschutz-Grundverordnung, der sog. EU-DSGVO, weiterhin ungeregelt. Das könnte Schwierigkeiten für CDU und SPD im Wahlkampf 2017 bedeuten.

BESCHÄFTIGTENDATENSCHUTZ BLEIBT nach EU-Datenschutzgrundverordnung weiter UNGEREGELT

Nicht in der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU DS-GVO) geregelt ist der Beschäftigtendatenschutz.

Deutschland hatte schon Anläufe zur nationalstaatlichen Regelung des bechäftigtendatenschutzes. Zuletzt wurde ein Gesetz diesbezüglich aufgrund des Wahlkampfes vor der Bundestagswahl 2013 nur Stunden vor der Abstimmung im Parlament aus wahlkampftaktischen Gründen zurückgezogen. Hintergrund war insbesondere ein Streit über die Behandlung der Videoüberwachung. So sollte die verdeckte Videoüberwachung vollständig verboten werden, dafür die offene Überwachung erleichtert werden. Die Opposition und verschiedene NGOs sprachen von einer fächendeckenden Überwachungsermächtigung.

Im Koalitionsvertrag einigten sich CDU und SPD auf die Einführung eines Beschäftigtendatenschutzgesetztes, sofern die EU-DSGVO zeitnah nicht verabschiedet wird. Nun ist die EU-Datenschutzgrundverordnung verabschiedet, aber ohne einen Beschäftigtendatenschutz. Offenbar ging man damals davon aus, dass die EU-DSGVO den Beschäftigtendatenschutz enthalten würde. Da dies nicht der Fall ist, ist nun fraglich, ob sich die große Koalition noch an diese Aussage des Koalitionsvertrages zum Beschäftigtendatenschutz gebunden fühlt und es wagt, diesen in Wahlkampfzeiten dennoch umzusetzen. „EU DS-GVO (wieder) ohne Beschäftigtendatenschutz“ weiterlesen

EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) beschlossen

EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) löst EU-Datenschutzrichtlinie ab

In der Nacht zum 16. Dezember einigten sich die Teilnehmer der sog. Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Kommission, EU-Parlament und Rat auf die neue EU Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Diese löst die EU-Datenschutz-Richtlinie von 1995 ab. Im Gegensatz zu einer Richtlinie wird die neue Verordnung ab dem Jahr 2018 zu geltendem Recht in allen 28 EU Mitgliedstaaten. „EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) beschlossen“ weiterlesen