Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD „DEUTSCHLANDS ZUKUNFT GESTALTEN“ sind an einigen Stellen Anmerkungen zum Datenschutz gemacht. Diese haben wir im Folgenden augelistet, um zu späterem Zeitpunkt die Resultate daran zu messen.
Seite 10:
„Die Rechte und Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger sind uns ein zentrales Anliegen. Wir werden auch im digitalen Zeitalter Sorge für Datensicherheit und Datenschutz tragen.“
Seite 15:
„Wir wollen im globalen Wettbewerb „Software made in Germany“ als Qualitätsversprechen bzgl. Sicherheit, Datenschutz, Design und Nutzerfreundlichkeit stärken.“
Seite 42:
„Gegenstand des Pakets werden die Festlegung hoher technischer Standards zur Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit, bereichsspezifischer Datenschutzregeln für die Marktkommunikation sowie Regelungen im Zusammenhang mit dem Einbau von intelligenten Zählern zur Ermöglichung von intelligentem Last- und Erzeugungsmanagement sein.“
Seite 47:
„Flächendeckend einzurichtende Jugendberufsagenturen
sollen die Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern
II, III und VIII für unter 25-Jährige bündeln. Datenschutzrechtliche
Klarstellungen sollen den notwendigen
Informationsaustausch erleichtern.“
Seite 50:
„Beschäftigtendatenschutz gesetzlich regeln
Die Verhandlungen zur Europäischen Datenschutzgrundverordnung verfolgen wir mit dem Ziel, unser nationales Datenschutzniveau – auch bei der grenzüberschreitenden Datenverarbeitung – zu erhalten und über das Europäische Niveau hinausgehende Standards zu ermöglichen. Sollte mit einem Abschluss der Verhandlungen über die Europäische Datenschutzgrundverordnung nicht in angemessener Zeit gerechnet werden können, wollen wir hiernach eine nationale Regelung zum Beschäftigtendatenschutz schaffen.“
Anmerkung d. Verf.: Zwar wird die EU-DSGVO voraussichtlich in naher Zukunft – und damit vermutlich in angemessener Zeit – umgesetzt sein, jedoch ist der Berschäftigtendatenschutz nicht Teil dieser Verordnung. Vielmehr gibt es eine Öffnungsklausel zur nationalstaatlichen Regelung dieser Frage. Es erscheint höchst fraglich, ob sich die Koalition in Wahlkampfzeiten an die Regelung des Beschäftigtendatenchutzes machen wird.
Seite 55:
„Elektronische Kommunikations- und Informationstechnologien können die Leistungsfähigkeit in unserem Gesundheitswesen weiter verbessern. Dies gilt insbesondere für die Versichertenstammdaten, die Notfalldaten, die Kommunikation zwischen allen Leistungserbringern, Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit und Daten für ein verbessertes Einweisungs- und Entlassmanagement. Hindernisse beim Datenaustausch und Schnittstellenprobleme werden beseitigt und der Anbieterwettbewerb zwischen IT-Anbietern befördert. Dabei muss ein hoher Datenschutz beachtet werden. Telemedizinische Leistungen sollen gefördert und angemessen vergütet werden.“
Seite 88:
„Die Stiftung Datenschutz soll in die Stiftung Warentest integriert werden.“
Seite 88:
„Bei einem Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA müssen die hohen europäischen Standards unter anderem im Verbraucher- und Datenschutz weiter Geltung behalten.“
Seite 89:
„Wir werden die Rechtsgrundlage dafür schaffen, dass die Verbraucherverbände datenschutzrechtliche Verstöße abmahnen und Unterlassungsklage erheben können.“
Seite 98:
„Wir sehen die Vermittlung von Medien- und Informationskompetenz als zentrale Maßnahme für den Datenschutz und die Sicherheit im Internet für jede einzelne Nutzerin und jeden einzelnen Nutzer. Die bestehenden
Programme zur Förderung von Medienkompetenz an Kitas und Schulen werden deshalb evaluiert und ausgebaut.“
Seite 99:
„Im Bereich der Gesundheit nutzen wir die Chancen der Digitalisierung und verstärken die Telemedizin (zum Beispiel zur engen Betreuung von Risikopatientinnen und -patienten oder chronisch Kranken). Dabei ist ein
Höchstmaß an Datenschutz zu gewährleisten. Wir werden verhindern, dass sensible Patientendaten unkontrolliert an Dritte weitergegeben werden. Bürokratische und rechtliche Hemmnisse in der Telemedizin sollen abgebaut werden, um die Anwendung grundsätzlich zu vereinfachen. Wir wollen den Einsatz und die Entwicklung von E-Care-Systemen in sogenannten Smart-Home-Umgebungen fördern, die älteren, pflegebedürftigen Menschen oder Menschen mit Behinderung die technische Unterstützung bieten, um ihnen den Alltag zu erleichtern. Ein weiterer Fokus liegt auf der Elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Die eGK soll ausgebaut werden, um den bürokratischen Aufwand für Patientinnen und Patienten zu verringern und die Kommunikation zu verbessern. Höchste Datenschutzstandards sowie eine sichere Verschlüsselung der Daten sind dabei die Grundvoraussetzung.“
Seite 103:
„Digitale Sicherheit und Datenschutz
Ziel der Koalition ist es, die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit auch in der digitalen Welt zu schaffen und zu bewahren.“
Seite 104:
„IT-Hersteller und -Diensteanbieter sollen für Datenschutz-
und IT-Sicherheitsmängel ihrer Produkte haften.“
„Wir werden den technikgestützten Datenschutz („Privacy
by Design“) und den Datenschutz durch Voreinstellungen
(„Privacy by Default“) ausbauen.“
„EU-Datenschutzgrundverordnung
Die EU-Datenschutzgrundverordnung muss zügig weiter verhandelt und schnell verabschiedet werden, um europaweit ein einheitliches Schutzniveau beim Datenschutz zu garantieren. Die strengen deutschen Standards beim Datenschutz, gerade auch beim Datenaustausch zwischen Bürgern und Behörden wollen wir bewahren.
Europa braucht ein einheitliches Datenschutzrecht für die Wirtschaft, in dem alle Anbieter, die in Europa ihre Dienste anbieten, dem europäischen Datenschutzrecht unterliegen (Marktortprinzip). Die Grundsätze der Zweckbindung, der Datensparsamkeit und -sicherheit, der Einwilligungsvorbehalt, das Recht auf Löschen und das Recht auf Datenportabilität müssen in der Verordnung gewahrt bleiben. Bei den EU-Regelungen zur justiziellen und polizeilichen Zusammenarbeit muss sichergestellt werden, dass das deutsche Datenschutzniveau bei der Übermittlung von Daten an andere EU-Staaten nicht unterlaufen werden darf.
Bei deren Ausgestaltung ist darauf zu achten, dass bestehenden Refinanzierungsmöglichkeiten journalistischredaktioneller Medien erhalten bleiben und dass das für Presse- und Medienfreiheit unabdingbare Medienprivileg effektiv ausgestaltet wird.
Konsequenzen aus der NSA-Affäre
Wir drängen auf weitere Aufklärung, wie und in welchem
Umfang ausländische Nachrichtendienste die Bürgerinnen
und Bürger und die deutsche Regierung ausspähen.
Um Vertrauen wiederherzustellen, werden wir ein
rechtlich verbindliches Abkommen zum Schutz vor Spionage
verhandeln. Damit sollen die Bürgerinnen und
Bürger, die Regierung und die Wirtschaft vor schrankenloser
Ausspähung geschützt werden. Wir stärken
die Spionageabwehr. Unsere Kommunikation und Kommunikationsinfrastruktur
muss sicherer werden. Dafür verpflichten wir die europäischen Telekommunikationsanbieter, ihre Kommunikationsverbindungen mindestens in der EU zu verschlüsseln und stellen sicher, dass europäische Telekommunikationsanbieter ihre Daten nicht an ausländische Nachrichtendienste weiterleiten dürfen.
Die Koalition tritt für die europaweite Einführung einer Meldepflicht für Unternehmen an die EU ein, die Daten ihrer Kundinnen und Kunden ohne deren Einwilligung an Behörden in Drittstaaten übermitteln. Wir werden zudem in der EU auf Nachverhandlungen der Safe-Harbor und Swift-Abkommen drängen.“
Seite 106:
„Voraussetzung für die Akzeptanz elektronischer Behördendienste sind Datenschutz und Sicherheit der Kommunikation und Angebote. Die Identifizierungsfunktion des neuen Personalausweises und die Nutzung von Ende-zu-Ende-Verschlüsselungen sind grundsätzlich anzuwenden.“
Seite 113:
„Die Rolle, die Europa im 21. Jahrhundert spielen wird, hängt auch entscheidend davon ab, ob es uns gelingt, im Bereich der digitalen Welt Anschluss zu halten, europäische Standards zu setzen und damit unser europäisches Gesellschaftsmodell zu bewahren. Deshalb treten wir für eine umfassende europäische digitale Agenda ein, die Verbraucherschutz, Datenschutz, Innovation, Netz- und Informationssicherheit zusammenbringen.
[…]
Nötig ist zudem ein neuer internationaler Rechtsrahmen für den Umgang mit unseren Daten. Unser Ziel ist eine internationale Konvention für den weltweiten Schutz der Freiheit und der persönlichen Integrität im Internet. Die
derzeit laufende Verbesserung der europäischen Datenschutzbestimmungen
muss entschlossen vorangetriebenwerden. Auf dieser Grundlage wollen wir auch
das Datenschutzabkommen mit den USA zügig verhandeln.“
Seite 117:
„Unser Ziel ist dabei, bestehende Hindernisse in den transatlantischen Handels und Investitionsbeziehungen so umfassend wie möglich abzubauen. Die Zulassung begründeter Ausnahmen muss für jede Vertragspartei Teil des Abkommens sein. Wir werden auf die Sicherung der Schutzstandards der Europäischen Union insbesondere im Bereich des Datenschutzes, der europäischen Sozial-, Umwelt- und Lebensmittelstandards sowie auf den Schutz von Verbraucherrechten und öffentlicher Daseinsvorsorge sowie von Kultur und Medien Wert legen.“