Stand: 25.01.2012 | Stand: 12.03.2014 | Stand: 15.06.2015 |
Stand: 27.04.2016 (ehem. EG 24) |
Jede Verarbeitung personenbezogener Daten sollte gegenüber den betroffenenPersonen nach Recht und Gesetz sowie nach Treu und Glauben und in transparenter Form erfolgen. Insbesondere sollten die besonderen Zwecke, zu denen die Daten verarbeitet werden, eindeutig und rechtmäßig sein und zum Zeitpunkt der Datenerfassung feststehen. | keine Änderung | Jede Verarbeitung personenbezogener Daten sollte nach Recht und Gesetz erfolgen. (…). Für die betroffenen Personen sollte erkennbar sein, dass sie betreffende personenbezogene Daten erhoben, verwendet, eingesehen oder anderweitig verarbeitet werden und in welchem Umfang die Daten verarbeitet werden und künftig noch verarbeitet werden sollen. Der Grundsatz der Transparenz setzt voraus, dass alle Informationen und Mitteilungen zur Verarbeitung dieser Daten leicht zugänglich und verständlich und in klarer und einfacher Sprache abgefasst sind. Dies gilt insbesondere für die Informationen über die Identität des für die Verarbeitung Verantwortlichen und die Zwecke der Verarbeitung und für sonstige Informationen, die eine faire und transparente Verarbeitung gewährleisten, bei der die betroffenen Personen und ihr Recht, eine Bestätigung und Mitteilung darüber zu erhalten, dass sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden, geachtet werden. Die betroffenen Personen sollten über die Risiken, Vorschriften, Garantien und Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten informiert und darüber aufgeklärt werden, wie sie ihre diesbezüglichen Rechte geltend machen können. Insbesondere sollten die besonderen Zwecke, zu denen die Daten verarbeitet werden, eindeutig und rechtmäßig sein und zum Zeitpunkt der Datenerhebung feststehen. Die Daten sollten für die Zwecke der Datenverarbeitung angemessen und sachlich relevant (…) sein; dies heißt insbesondere, dass nicht unverhältnismäßig viele Daten erfasst werden und die Speicherfrist auf das unbedingt erforderliche Mindestmaß beschränkt bleibt. (…). Personenbezogene Daten sollten nur verarbeitet werden dürfen, wenn der Zweck der Verarbeitung nicht in zumutbarer Weise durch andere Mittel erreicht werden kann. Um sicherzustellen, dass die Daten nicht länger als nötig gespeichert werden, sollte der für die Verarbeitung Verantwortliche Fristen für ihre Löschung oder regelmäßige Überprüfung vorsehen. | Natürlichen Personen werden unter Umständen Online-Kennungen wie IP-Adressen und Cookie-Kennungen, die sein Gerät oder Software-Anwendungen und -Tools oder Protokolle liefern, oder sonstige Kennungen wie Funkfrequenzkennzeichnungen zugeordnet. Dies kann Spuren hinterlassen, die insbesondere in Kombination mit eindeutigen Kennungen und anderen beim Server eingehenden Informationen dazu benutzt werden können, um Profile der natürlichen Personen zu erstellen und sie zu identifizieren. |
Die erfassten Daten sollten dem Zweck angemessen und sachlich relevant sowie auf das für die Zwecke der Datenverarbeitung notwendige Minimum beschränkt sein; dies heißt vor allem, dass nicht unverhältnismäßig viele Daten erfasst werden und die Speicherfrist auf das unbedingt erforderliche Mindestmaß beschränkt bleibt. | |||
Personenbezogene Daten sollten nur verarbeitet werden dürfen, wenn der Zweck der Verarbeitung nicht durch andere Mittel erreicht werden kann. | |||
Es sollten alle vertretbaren Schritte unternommen werden, damit unzutreffende oder unvollständige personenbezogene Daten gelöscht oder berichtigt werden. Um sicherzustellen, dass die Daten nicht länger als nötig gespeichert werden, sollte der für die Verarbeitung Verantwortliche Fristen für deren Löschung oder regelmäßige Überprüfung vorsehen. | Es sollten alle vertretbaren Schritte unternommen werden, damit unzutreffende oder unvollständige personenbezogene Daten gelöscht oder berichtigt werden. Personenbezogene Daten sollten so verarbeitet werden, dass ihre Sicherheit und Vertraulichkeit hinreichend gewährleistet ist, wozu auch gehört, dass Unbefugte keinen Zugang zu den Daten haben und weder die Daten noch die Geräte, mit denen diese verarbeitet werden, benutzen können. |
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