Stand 25.01.2012 | Stand 12.03.2014 | Stand: 15.06.2015 |
Stand: 27.04.2016 (ehem. EG 45) |
Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung für nichtkommerzielle Zwecke zu betreiben, sollte die betroffene Person unentgeltlich, einfach und effektiv Widerspruch gegen eine solche Verarbeitung einlegen können. | Hat die betroffene Person das Recht, der Verarbeitung zu widersprechen, sollte der für die Verarbeitung Verantwortliche dies der betroffenen Person ausdrücklich und in verständlicher Art und Form unter Verwendung einer klaren und einfachen Sprache zur Verfügung stellen und diese klar von anderen Informationen trennen. | Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so sollte die betroffene Person unentgeltlich, einfach und wirksam Widerspruch gegen eine solche – ursprüngliche oder spätere – Verarbeitung einlegen können. | Kann der Verantwortliche anhand der von ihm verarbeiteten personenbezogenen Daten eine natürliche Person nicht identifizieren, so sollte er nicht verpflichtet sein, zur bloßen Einhaltung einer Vorschrift dieser Verordnung zusätzliche Daten einzuholen, um die betroffene Person zu identifizieren. Allerdings sollte er sich nicht weigern, zusätzliche Informationen entgegenzunehmen, die von der betroffenen Person beigebracht werden, um ihre Rechte geltend zu machen. Die Identifizierung sollte die digitale Identifizierung einer betroffenen Person — beispielsweise durch Authentifizierungsverfahren etwa mit denselben Berechtigungsnachweisen, wie sie die betroffene Person verwendet, um sich bei dem von dem Verantwortlichen bereitgestellten Online-Dienst anzumelden — einschließen. |
(Visited 60 times, 1 visits today)