Stand: 25.01.2012 | Stand: 12.03.2014 | Stand: 15.06.2015 |
Stand: 27.04.2016 (ehem. EG 52) |
Zur Klärung der Frage, ob ein für die Verarbeitung Verantwortlicher in der Union ansässigen betroffenen Personen nur gelegentlich Waren und Dienstleistungen anbietet, sollte jeweils geprüft werden, ob aus dem allgemeinen Tätigkeitsprofil des für die Verarbeitung Verantwortlichen ersichtlich ist, | Zur Klärung der Frage, ob ein für die Verarbeitung Verantwortlicher betroffenen Personen in der Union nur gelegentlich Waren und Dienstleistungen anbietet, sollte jeweils geprüft werden, ob aus dem allgemeinen Tätigkeitsprofil des für die Verarbeitung Verantwortlichen ersichtlich ist, | entfällt | Der Verantwortliche sollte alle vertretbaren Mittel nutzen, um die Identität einer Auskunft suchenden betroffenen Person zu überprüfen, insbesondere im Rahmen von Online-Diensten und im Fall von Online-Kennungen. Ein Verantwortlicher sollte personenbezogene Daten nicht allein zu dem Zweck speichern, auf mögliche Auskunftsersuchen reagieren zu können. |
dass das Anbieten der betreffenden Waren und Dienstleistungen lediglich eine zusätzlich zu seinen Haupttätigkeiten hinzukommende Tätigkeit darstellt. | dass das Anbieten der betreffenden Waren und Dienstleistungen lediglich eine zusätzlich zu seinen Haupttätigkeiten hinzukommende Tätigkeit darstellt. |
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