GENERELLES
Veränderung des Datenschutzes in Deutschland gegenüber BDSG
Welche zusätzlichen Pflichten bestehen für deutsche Unternehmen?
Gilt europäisches Datenschutzrecht auch für außereuropäische Unternehmen?
Inwieweit regelt die Verordnung staatliches Handeln?
Mögliche Veränderungen oder Konkretisierungen durch delegierte Rechtsakte oder europäische oder nationale Rechtsvorschriften (Öffnungsklauseln)?
Was muss bei einem Antrag auf Datenauskunft künftig alles beauskunftet werden?
Welche Anforderungen an Einwilligungen gelten künftig?
Ist eine Einwilligung künftig konsequenzlos rücknehmbar?
In welchem Rahmen ist Scoring künftig noch zulässig?
Können Betroffene künftig gegen berechtigte Scoring-Auskünfte vorgehen?
Bleibt die „Cookie-Richtlinie“ von der EU-DSGVO unberührt?
DATENSCHUTZAUFSICHT UND -KONTROLLE
künftige Zuständigkeit der Datenschutzaufsichtsbehörde
Entscheidung bei Konflikten
künftige Rolle des Datenschutzbeauftragten
AUSWIRKUNGEN AUF BESCHÄFTIGTENDATENSCHUTZ
künftige Stellung des Beschäftigetendatenschutz
Überwachung von Mitarbeitern
Übermittlung von Arbeitnehmerdaten in verbundenen Unternehmen / Konzernen
Datenerhebung aus öffentlichen Quellen
AUSWIRKUNGEN AUF WERBUNG (Änderungen hinsichtlich §28 BDSG)
künftige Handhabung der Eigenwerbung
künftige Handhabung Adresshandel
künftige Handhabung Listendaten
Kopplungsverbot eines Vertrags mit einer Einwilligung
In welchem Rahmen ist Targeting künftig noch zulässig?
Datenschutzrechte Minderjähriger
Datenschutzrechte und -schutzvorschriften von Kindern und Minderjährigen