FAQs – Übliche Fragen zur EU-Datenschutzgrundverordnung

GENERELLES

Veränderung des Datenschutzes in Deutschland gegenüber BDSG

Welche zusätzlichen Pflichten bestehen für deutsche Unternehmen?

Gilt europäisches Datenschutzrecht auch für außereuropäische Unternehmen?

Inwieweit regelt die Verordnung staatliches Handeln?

Mögliche Veränderungen oder Konkretisierungen durch delegierte Rechtsakte oder europäische oder nationale Rechtsvorschriften (Öffnungsklauseln)?

Was muss bei einem Antrag auf Datenauskunft künftig alles beauskunftet werden?

Welche Anforderungen an Einwilligungen gelten künftig?

Ist eine Einwilligung künftig konsequenzlos rücknehmbar?

In welchem Rahmen ist Scoring künftig noch zulässig?

Können Betroffene künftig gegen berechtigte Scoring-Auskünfte vorgehen?

Bleibt die „Cookie-Richtlinie“ von der EU-DSGVO unberührt?


 

DATENSCHUTZAUFSICHT UND -KONTROLLE

künftige Zuständigkeit der Datenschutzaufsichtsbehörde

Entscheidung bei Konflikten

künftige Bußgeldpraxis

künftige Rolle des Datenschutzbeauftragten


 

AUSWIRKUNGEN AUF BESCHÄFTIGTENDATENSCHUTZ

künftige Stellung des Beschäftigetendatenschutz

Überwachung von Mitarbeitern

Übermittlung von Arbeitnehmerdaten in verbundenen Unternehmen / Konzernen

Datenerhebung aus öffentlichen Quellen 

 


 

AUSWIRKUNGEN AUF WERBUNG (Änderungen hinsichtlich §28 BDSG)

künftige Handhabung der Eigenwerbung

künftige Handhabung Adresshandel

künftige Handhabung Listendaten

Kopplungsverbot eines Vertrags mit einer Einwilligung

In welchem Rahmen ist Targeting künftig noch zulässig?


 

Datenschutzrechte Minderjähriger

Datenschutzrechte und -schutzvorschriften von Kindern und Minderjährigen

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