EU DS-GVO (wieder) ohne Beschäftigtendatenschutz

Der Beschäftigtendatenschutz bleibt auch nach Abschluss der EU-Datenschutz-Grundverordnung, der sog. EU-DSGVO, weiterhin ungeregelt. Das könnte Schwierigkeiten für CDU und SPD im Wahlkampf 2017 bedeuten.

Eu-DSGVO regelt nicht den Beschäftigtendatenschutz

BESCHÄFTIGTENDATENSCHUTZ BLEIBT nach EU-Datenschutzgrundverordnung weiter UNGEREGELT

Nicht in der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU DS-GVO) geregelt ist der Beschäftigtendatenschutz.

Deutschland hatte schon Anläufe zur nationalstaatlichen Regelung des bechäftigtendatenschutzes. Zuletzt wurde ein Gesetz diesbezüglich aufgrund des Wahlkampfes vor der Bundestagswahl 2013 nur Stunden vor der Abstimmung im Parlament aus wahlkampftaktischen Gründen zurückgezogen. Hintergrund war insbesondere ein Streit über die Behandlung der Videoüberwachung. So sollte die verdeckte Videoüberwachung vollständig verboten werden, dafür die offene Überwachung erleichtert werden. Die Opposition und verschiedene NGOs sprachen von einer fächendeckenden Überwachungsermächtigung.

Im Koalitionsvertrag einigten sich CDU und SPD auf die Einführung eines Beschäftigtendatenschutzgesetztes, sofern die EU-DSGVO zeitnah nicht verabschiedet wird. Nun ist die EU-Datenschutzgrundverordnung verabschiedet, aber ohne einen Beschäftigtendatenschutz. Offenbar ging man damals davon aus, dass die EU-DSGVO den Beschäftigtendatenschutz enthalten würde. Da dies nicht der Fall ist, ist nun fraglich, ob sich die große Koalition noch an diese Aussage des Koalitionsvertrages zum Beschäftigtendatenschutz gebunden fühlt und es wagt, diesen in Wahlkampfzeiten dennoch umzusetzen.

Koalition droht Zwickmühle

Eine nationale Regelung des Beschäftigtendatenschutzes innerhalb der EU-DSGVO wäre indes aufgrund einer weiteren Öffnungsklausel in Art. 88 EU-DSGVO möglich. Damit würde eine Umsetzung der Regelungen in die Zeit des Wahlkampfes in Deutschland fallen. In dieser ist eine sachgemäße Debatte offenbar problematisch, da die Ansprüche der Oppositionsparteien kaum befriedigt werden könnten. Somit befänden sich CDU und SPD in der Zwickmühle, entweder den Beschäftigtendatenschutz nachweisbar zu vernachlässigen oder ihn bestenfalls nur halbherzig regeln zu wollen.

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4 Gedanken zu „EU DS-GVO (wieder) ohne Beschäftigtendatenschutz“

  1. Die geplante Reform des Beschäftigtendatenschutz wurde bereits im Jahr 2013 zu einer Blamage für die damals schwarz/gelbe Regierungspartei.

    Am 13.1.2013 verkündet der Bundestagsabgeordnete Frieser auf seiner Internetseite vollmundig die baldige Verabschiedung des seit 2010 vorliegenden Entwurf zur Regelung des Beschäftigtendatenschutz. Großspurig war in einer Pressemitteilung von Frieser noch die Rede von einem „starken Schutz der Daten für 40 Mio. Arbeitnehmer“ und dem „detailliertesten Datenschutz Europas“.
    Wie es weiterging können Sie hier lesen.

    http://video-systeme.blogspot.de/p/der-seit-2010-geplante-neue-entwurf-zum.html

  2. Guten Tag, die erwähnte Öffnungsklausel am Ende bezieht sich doch nicht auf Art. 82, sondern – so vermute ich – auf Art. 88.
    mfg
    Steffen Andreae

  3. Wie Sie richtig schreiben, hat Frau Merkel kurz vor der Bundestagswahl 2013 das geplante Beschäftigungsdatenschutzgesetz kurzfristig abgeblasen und bis zum heutigen Tag zur ‚Seite‘ oder bereits zu den Akten gelegt. Den genauen Vorgang können Sie hier nachlesen:
    http://video-systeme.blogspot.de/2016/12/die-versprechungen-von-frau-merkel-zur.html

    Leider ist es so, dass sich ca.80% aller Einzelhändler um den Datenschutz nicht kümmern. Bei den Arbeitnehmern ist der Prozentsatz sicher noch höher. Insofern wird das Beschäftigungsdatenschutzgesetz, das schon seit 2010 vor sich hin dümpelt, leider auch bei der kommenden Bundestagswahl keine Rolle spielen.

    Es sei denn, die AFD würde das Thema ‚Beschäftigtendatenschutz‘ für sich entdecken, dann wäre natürlich alles möglich.

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