EU DS-GVO (wieder) ohne Beschäftigtendatenschutz

Der Beschäftigtendatenschutz bleibt auch nach Abschluss der EU-Datenschutz-Grundverordnung, der sog. EU-DSGVO, weiterhin ungeregelt. Das könnte Schwierigkeiten für CDU und SPD im Wahlkampf 2017 bedeuten.

Eu-DSGVO regelt nicht den Beschäftigtendatenschutz

BESCHÄFTIGTENDATENSCHUTZ BLEIBT nach EU-Datenschutzgrundverordnung weiter UNGEREGELT

Nicht in der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU DS-GVO) geregelt ist der Beschäftigtendatenschutz.

Deutschland hatte schon Anläufe zur nationalstaatlichen Regelung des bechäftigtendatenschutzes. Zuletzt wurde ein Gesetz diesbezüglich aufgrund des Wahlkampfes vor der Bundestagswahl 2013 nur Stunden vor der Abstimmung im Parlament aus wahlkampftaktischen Gründen zurückgezogen. Hintergrund war insbesondere ein Streit über die Behandlung der Videoüberwachung. So sollte die verdeckte Videoüberwachung vollständig verboten werden, dafür die offene Überwachung erleichtert werden. Die Opposition und verschiedene NGOs sprachen von einer fächendeckenden Überwachungsermächtigung.

Im Koalitionsvertrag einigten sich CDU und SPD auf die Einführung eines Beschäftigtendatenschutzgesetztes, sofern die EU-DSGVO zeitnah nicht verabschiedet wird. Nun ist die EU-Datenschutzgrundverordnung verabschiedet, aber ohne einen Beschäftigtendatenschutz. Offenbar ging man damals davon aus, dass die EU-DSGVO den Beschäftigtendatenschutz enthalten würde. Da dies nicht der Fall ist, ist nun fraglich, ob sich die große Koalition noch an diese Aussage des Koalitionsvertrages zum Beschäftigtendatenschutz gebunden fühlt und es wagt, diesen in Wahlkampfzeiten dennoch umzusetzen.

Koalition droht Zwickmühle

Eine nationale Regelung des Beschäftigtendatenschutzes innerhalb der EU-DSGVO wäre indes aufgrund einer weiteren Öffnungsklausel in Art. 88 EU-DSGVO möglich. Damit würde eine Umsetzung der Regelungen in die Zeit des Wahlkampfes in Deutschland fallen. In dieser ist eine sachgemäße Debatte offenbar problematisch, da die Ansprüche der Oppositionsparteien kaum befriedigt werden könnten. Somit befänden sich CDU und SPD in der Zwickmühle, entweder den Beschäftigtendatenschutz nachweisbar zu vernachlässigen oder ihn bestenfalls nur halbherzig regeln zu wollen.

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