§77 BDSG (neu) - Vertrauliche Meldung von Verstößen
Der Verantwortliche hat zu ermöglichen, dass ihm vertrauliche Meldungen über in seinem Verant-wortungsbereich erfolgende Verstöße gegen Datenschutzvorschriften zugeleitet werden können.
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Kommentar
§77 BDSG (neu) - Vertrauliche Meldung von Verstößen
Der Verantwortliche hat zu ermöglichen, dass ihm vertrauliche Meldungen über in seinem Verant-wortungsbereich erfolgende Verstöße gegen Datenschutzvorschriften zugeleitet werden können.
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