Art.13 - DSGVO - Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person
Stand: 25.01.2012 | Stand: 12.03.2014 | Stand: 15.06.2015 | Stand: 27.04.2016 |
Rechte gegenüber Empfängern |
Benachrichtigungspflicht bei
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(entfällt) |
Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person |
Der für die Verarbeitung Verantwortliche teilt allen Empfängern, an die Daten weitergegeben wurden, jede Berichtigung oder Löschung, die aufgrund von Artikel 16 beziehungsweise 17 vorgenommen wird, mit, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. |
Der für die Verarbeitung Verantwortliche teilt allen Empfängern, an die Daten weitergegeben wurden, jede Berichtigung oder Löschung, die aufgrund von Artikel 16 beziehungsweise 17 vorgenommen wird, mit, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Der für die Verarbeitung Verantwortliche unterrichtet die betroffene Person über diese Empfänger, wenn die betroffene Person dies verlangt. |
1. Werden personenbezogene Daten bei der betroffenen Person erhoben, so teilt der
Verantwortliche der betroffenen Person zum Zeitpunkt der Erhebung dieser Daten Folgendes mit:
a) den Namen und die Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie gegebenenfalls seines Vertreters;
b) gegebenenfalls die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten;
c) die Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden sollen, sowie die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung;
d) wenn die Verarbeitung auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f beruht, die berechtigten Interessen, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden;
e) gegebenenfalls die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten und
f) gegebenenfalls die Absicht des Verantwortlichen, die personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln, sowie das Vorhandensein oder das Fehlen eines Angemessenheitsbeschlusses der Kommission oder im Falle von Übermittlungen gemäß Artikel 46 oder Artikel 47 oder Artikel 49 Absatz 1 Unterabsatz 2 einen Verweis auf die geeigneten oder angemessenen Garantien und die Möglichkeit, wie eine Kopie von ihnen zu erhalten ist, oder wo sie verfügbar sind.
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2. Zusätzlich zu den Informationen gemäß Absatz 1 stellt der Verantwortliche der betroffenen Person zum Zeitpunkt der Erhebung dieser Daten folgende weitere Informationen zur Verfügung, die notwendig sind, um eine faire und transparente Verarbeitung zu gewährleisten:
a) die Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
b) das Bestehen eines Rechts auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder eines Widerspruchsrechts gegen die Verarbeitung sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit;
c) wenn die Verarbeitung auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a oder Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a beruht, das Bestehen eines Rechts, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird;
d) das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
e) ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für einen Vertragsabschluss erforderlich ist, ob die betroffene Person verpflichtet ist, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche mögliche Folgen die Nichtbereitstellung hätte und
f) das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Absätze 1 und 4 und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
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3. Beabsichtigt der Verantwortliche, die personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als den, für den die personenbezogenen Daten erhoben wurden, so stellt er der betroffenen Person vor dieser Weiterverarbeitung Informationen über diesen anderen Zweck und alle anderen maßgeblichen Informationen gemäß Absatz 2 zur Verfügung.
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4. Die Absätze 1, 2 und 3 finden keine Anwendung, wenn und soweit die betroffene Person bereits über die Informationen verfügt.
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Erwägungsgrund: 60 bis 62
Änderungsanträge: Website des Europäischen Parlaments
Bewertungen der Änderungsanträge: LobbyPlag
Kommentar
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Vergleich zum BDSG
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Handlungsbedarf für deutsche Unternehmen
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Kommentar
Art.13 - DSGVO - Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person
Stand: 25.01.2012 | Stand: 12.03.2014 | Stand: 15.06.2015 | Stand: 27.04.2016 |
Rechte gegenüber Empfängern |
Benachrichtigungspflicht bei
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(entfällt) |
Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person |
Der für die Verarbeitung Verantwortliche teilt allen Empfängern, an die Daten weitergegeben wurden, jede Berichtigung oder Löschung, die aufgrund von Artikel 16 beziehungsweise 17 vorgenommen wird, mit, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. |
Der für die Verarbeitung Verantwortliche teilt allen Empfängern, an die Daten weitergegeben wurden, jede Berichtigung oder Löschung, die aufgrund von Artikel 16 beziehungsweise 17 vorgenommen wird, mit, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Der für die Verarbeitung Verantwortliche unterrichtet die betroffene Person über diese Empfänger, wenn die betroffene Person dies verlangt. |
1. Werden personenbezogene Daten bei der betroffenen Person erhoben, so teilt der
Verantwortliche der betroffenen Person zum Zeitpunkt der Erhebung dieser Daten Folgendes mit:
a) den Namen und die Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie gegebenenfalls seines Vertreters;
b) gegebenenfalls die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten;
c) die Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden sollen, sowie die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung;
d) wenn die Verarbeitung auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f beruht, die berechtigten Interessen, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden;
e) gegebenenfalls die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten und
f) gegebenenfalls die Absicht des Verantwortlichen, die personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln, sowie das Vorhandensein oder das Fehlen eines Angemessenheitsbeschlusses der Kommission oder im Falle von Übermittlungen gemäß Artikel 46 oder Artikel 47 oder Artikel 49 Absatz 1 Unterabsatz 2 einen Verweis auf die geeigneten oder angemessenen Garantien und die Möglichkeit, wie eine Kopie von ihnen zu erhalten ist, oder wo sie verfügbar sind.
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2. Zusätzlich zu den Informationen gemäß Absatz 1 stellt der Verantwortliche der betroffenen Person zum Zeitpunkt der Erhebung dieser Daten folgende weitere Informationen zur Verfügung, die notwendig sind, um eine faire und transparente Verarbeitung zu gewährleisten:
a) die Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
b) das Bestehen eines Rechts auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder eines Widerspruchsrechts gegen die Verarbeitung sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit;
c) wenn die Verarbeitung auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a oder Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a beruht, das Bestehen eines Rechts, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird;
d) das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
e) ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für einen Vertragsabschluss erforderlich ist, ob die betroffene Person verpflichtet ist, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche mögliche Folgen die Nichtbereitstellung hätte und
f) das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Absätze 1 und 4 und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
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3. Beabsichtigt der Verantwortliche, die personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als den, für den die personenbezogenen Daten erhoben wurden, so stellt er der betroffenen Person vor dieser Weiterverarbeitung Informationen über diesen anderen Zweck und alle anderen maßgeblichen Informationen gemäß Absatz 2 zur Verfügung.
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4. Die Absätze 1, 2 und 3 finden keine Anwendung, wenn und soweit die betroffene Person bereits über die Informationen verfügt.
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Erwägungsgrund: 60 bis 62
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Vergleich zum BDSG
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Wie sieht es denn in der Praxis mit dem Austausch von Visitenkarten aus? Jeder kennt das ja, dass im B2B Bereich Kontakte getauscht werden. Ich habe bisher nichts eindeutiges dazu finden können und den Versand einer Info über die Verwendung der Daten etc. im Erstkontakt finde ich nicht sehr praktikabel. Dies würde ja auch keine Einwilligung darstellen, da diese VOR Erhebung der Daten passieren muss.
Betreffen die personenbezogene Daten auch die Dokumente?
Z.B. Wenn ein Kunde einen Vertrag abgeschlossen hat und gemäß Art. 15 DSGVO seine betreffende personenbezogene Daten verlangt, geht es nur um die personenbezogene Daten (wie z.B. Name: X Y usw.) oder bettritf es auch das Dokument (wie z.B. die Kopie des Vertrages)? Was genau bekommt der Kunde?
Guten Tag,
wie sieht es mit den Informationspflichten nach Art. 12-15 DS GVO von Krankenkassen aus, wenn sie Daten innerhalb der gesetzlichen DEÜV Meldevorschriften (Beschäftigtenmeldungen bei Beginn, Jahreswechsel und Abmeldung) erhält, verarbeitet und weiterleitet? Sind in jedem einzelnen Fall die Versicherten zu informieren? Kann man sich kaum vorstellen. Es wäre ein gewaltiger Arbeitsaufwand und Papieraufwand.
Wer ist in Sinne des Artikel 13/14 der Verantwortliche?
Derjenige der die personenbezogenen Daten verteilt oder empfängt?
Und dürfen die personenbezogenen Daten auch ohne vorherige Einverständnis des Betroffenen vergeben werden, z.B. für Kampagnen wie Mieter werben Mieter o.ä.? (Kompletter Widerspruch zu § 4 Abs. 2 BDSG der ja zum 25.05.18 entfällt)
Der Verantwortliche ist in Artikel 4 Absatz 7 definiert als „Verantwortlicher“ die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet; sind die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben, so kann der Verantwortliche beziehungsweise können die bestimmten Kriterien seiner Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden.
Eine Weitergabe ohne Einwilligung müsste in diesem Beispiel auf einem berechtigten Interesse des Verantwortlichen beruhen. Dies sollte mindestens in einer Datenschutzinformation an den Mieter enthalten sein, die dieser aber auch streichen oder später widerrufen könnte. Ansonsten würde diese Weitergabe vermutlich eine Datenschutzverletzung nach Artikel 33 darstellen.
Der Verantwortliche ist immer der, der die Datenanwendungen verantwortet also die Daten empfängt. (Siehe Art. 4 Definitionen).
Und zur zweiten Frage, ganz einfach Nein. Daten dürfen nie ohne Einwilligung weitergeben werden.
Es gibt Ausnahmen zur Datenspeicherung und -verwendung ohne Einwilligung aber das betrifft den normalen Geschäftsverkehr so gut wie nie.
Wenn man so eine Kampagne machen will dann muss man bei der Erhebung darauf hinweisen dass man es macht und an wen die Daten gegeben werde. Auch wird so eine Kampagne nicht relevant für den Vertrag sein also kann die Einwilligung zu diesem Teil jederzeit entzogen werden.