Kapitel I – Allgemeine Bestimmungen
Kapitel II – Grundsätze
Kapitel III - Rechte der betroffenen Person
Abschnitt 1: Transparenz und Modalitäten
Abschnitt 2: Informationspflicht und Recht auf Auskunft zu personenbezogenen Daten
Abschnitt 3: Berichtigung und Löschung
Abschnitt 4 Widerspruchsrecht und automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall
Abschnitt 5 Beschränkungen
KAPITEL IV Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter
Abschnitt 1 Allgemeine Pflichten
Abschnitt 2 Sicherheit personenbezogener Daten
Abschnitt 3 Datenschutz-Folgenabschätzung und vorherige Konsultation
Abschnitt 4 Datenschutzbeauftragter
Abschnitt 5 Verhaltensregeln und Zertifizierung
KAPITEL V Übermittlungen personenbezogener Daten an Drittländer oder an internationale Organisationen
KAPITEL VI Unabhängige Aufsichtsbehörden
Abschnitt 1 Unabhängigkeit
Abschnitt 2 Zuständigkeit, Aufgaben und Befugnisse
KAPITEL VII Zusammenarbeit und Kohärenz
Abschnitt 1 Zusammenarbeit
Abschnitt 2 Kohärenz
Abschnitt 3 Europäischer Datenschutzausschuss
KAPITEL VIII Rechtsbehelfe, Haftung und Sanktionen
KAPITEL IX Vorschriften für besondere Verarbeitungssituationen
KAPITEL X Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte
KAPITEL XI Schlussbestimmungen
Art. 16 – DSGVO – Recht auf Berichtigung
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat die betroffene Person das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten — auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen.
Erwägungsgründe
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