Art.19 - DSGVO - Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung
Stand: 25.01.2012 | Stand: 12.03.2014 | Stand: 15.06.2015 |
Stand: 27.04.2016 (ehem. Art. 17 b) |
Widerspruchsrecht |
Widerspruchsrecht | Widerspruchsrecht |
Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung |
1. Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben d, e und f erfolgt, Widerspruch einzulegen, sofern der für die Verarbeitung Verantwortliche nicht zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen kann, die die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person überwiegen. |
1. Die betroffene Person hat das Recht, jederzeit gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten, die auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben d und e erfolgt, Widerspruch einzulegen, sofern der für die Verarbeitung Verantwortliche nicht zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen kann, die die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person überwiegen. |
1. Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personen-bezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben e oder f, von Artikel 6 Absatz 4 erster Satz in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e oder von Artikel 6 Absatz 4 zweiter Satz erfolgt, Widerspruch einzulegen. Der für die Verarbeitung Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. |
Der Verantwortliche teilt allen Empfängern, denen personenbezogenen Daten offengelegt wurden, jede Berichtigung oder Löschung der personenbezogenen Daten oder eine Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 16, Artikel 17 Absatz 1 und Artikel 18 mit, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Der Verantwortliche unterrichtet die betroffene Person über diese Empfänger, wenn die betroffene Person dies verlangt. |
2. Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, hat die betroffene Person das Recht, dagegen unentgeltlich Widerspruch einzulegen. Die betroffene Person muss ausdrücklich in einer verständlichen und von anderen Informationen klar abgegrenzten Form auf dieses Recht hingewiesen werden. |
2. Wird die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f gestützt, hat die betroffene Person jederzeit und ohne weitere Begründung das Recht, dagegen im Allgemeinen oder für jeden spezifischen Zweck unentgeltlich Widerspruch einzulegen. |
2. Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht,jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen. Die betroffene Person muss spätestens zum Zeitpunkt der ersten Kommunikation mit ihr ausdrücklich auf dieses Recht hingewiesen werden; dieser Hinweis hat in einer verständlichen und von anderen Informationen getrennten Form zu erfolgen. |
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2a. Die betroffene Person muss ausdrücklich in einer verständlichen Weise und Form unter Verwendung einer klaren und einfachen Sprache, insbesondere bei eigens an Kinder gerichteten Informationen, auf das Recht gemäß Absatz 2 hingewiesen werden, wobei sich dieser Hinweis von anderen Informationen deutlich unterscheiden muss. |
2a. Widerspricht die betroffene Person der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet. |
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2b. Im Zusammenhang mit der Verwendung von Diensten der Informationsgesellschaft und unbeschadet der Richtlinie 2002/58/EG kann das Widerspruchsrecht mit Hilfe automatisierter Verfahren ausgeübt werden, die einen technischen Standard verwenden, der den betroffenen Personen ermöglicht, ihre Wünsche eindeutig auszudrücken. |
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2aa. Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die zu historischen, statistischen oder wissenschaftlichen Zwecken erfolgt, Widerspruch einzulegen, es sei denn, die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich. |
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3. Im Falle eines Widerspruchs gemäß den Absätzen 1 und 2 darf der für die Verarbeitung Verantwortliche die betreffenden personenbezogenen Daten nicht weiter nutzen oder anderweitig verarbeiten. |
3. Im Falle eines Widerspruchs gemäß den Absätzen 1 und 2 darf der für dieVerarbeitung Verantwortliche die betreffenden personenbezogenen Daten für die im Widerspruch genannten Zwecke nicht weiter nutzen oder anderweitig verarbeiten. |
(entfällt) |
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(Der letzte Satz in Absatz 2 des Kommissionstexts wurde Absatz 2a im geänderten Text des Parlaments.) |
Änderungsanträge: Website des Europäischen Parlaments
Bewertungen der Änderungsanträge: LobbyPlag
Vergleich zum BDSG
Handlungsbedarf für deutsche Unternehmen