Art.94 – EU-DSGVO – Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG

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Art.94 – DSGVO – Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG

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Stand: 25.01.2012 Stand: 12.03.2014 Stand: 15.06.2015 Stand: 27.04.2016
Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG
1. Die Richtlinie 95/46/EG wird aufgehoben.    

1. Die Richtlinie 95/46/EG wird mit Wirkung vom 25. Mai 2018 aufgehoben.

 

2. Verweise auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Verweise auf die vorliegende Verordnung. Verweise auf die durch Artikel 29 der Richtlinie 95/46/EG eingesetzte Gruppe für den Schutz von Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten gelten als Verweise auf den kraft dieser Verordnung errichteten Europäischen Datenschutzausschuss.    

2. Verweise auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Verweise auf die vorliegende Verordnung. Verweise auf die durch Artikel 29 der Richtlinie 95/46/EG eingesetzte Gruppe für den Schutz von Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten gelten als Verweise auf den kraft dieser Verordnung errichteten Europäischen Datenschutzausschuss.

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Erwägungsgrund: 171

Änderungsanträge: Website des Europäischen Parlaments
Bewertungen der Änderugsanträge: LobbyPlag

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