Art.99 – EU-DSGVO – Inkrafttreten und Anwendung

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Art.99 - DSGVO - Inkrafttreten und Anwendung

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 Stand: 25.01.2012
(ehem. Art. 91)
Stand: 12.03.2014
(ehem. Art. 91)
Stand: 15.06.2015
(ehem. Art. 91)
 Stand: 27.04.2016
Inkrafttreten und Anwendung Inkrafttreten und Anwendung Inkrafttreten und Anwendung Inkrafttreten und Anwendung

1. Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

 (keine Änderung)

(keine Änderung)

 1. Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. 

2. Ihre Anwendung beginnt [zwei Jahre nach dem in Absatz 1 genannten Zeitpunkt].

(keine Änderung)

2. Sie gilt ab ... [zwei Jahre nach dem in Absatz 1 genannten Zeitpunkt].

2. Sie gilt ab dem 25. Mai 2018.

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Erwägungsgrund: 171

Änderungsanträge: Website des Europäischen Parlaments
Bewertungen der Änderugsanträge: LobbyPlag

(Visited 30.626 times, 1 visits today)

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Art.99 - DSGVO - Inkrafttreten und Anwendung

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(ehem. Art. 91)
Stand: 12.03.2014
(ehem. Art. 91)
Stand: 15.06.2015
(ehem. Art. 91)
 Stand: 27.04.2016
Inkrafttreten und Anwendung Inkrafttreten und Anwendung Inkrafttreten und Anwendung Inkrafttreten und Anwendung

1. Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

 (keine Änderung)

(keine Änderung)

 1. Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. 

2. Ihre Anwendung beginnt [zwei Jahre nach dem in Absatz 1 genannten Zeitpunkt].

(keine Änderung)

2. Sie gilt ab ... [zwei Jahre nach dem in Absatz 1 genannten Zeitpunkt].

2. Sie gilt ab dem 25. Mai 2018.

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