Art.99 – EU-DSGVO – Inkrafttreten und Anwendung

> Art.99 – EU-DSGVO – Inkrafttreten und Anwendung

Art.99 - DSGVO - Inkrafttreten und Anwendung

<<ZURÜCK    Übersicht

 Stand: 25.01.2012
(ehem. Art. 91)
Stand: 12.03.2014
(ehem. Art. 91)
Stand: 15.06.2015
(ehem. Art. 91)
 Stand: 27.04.2016
Inkrafttreten und Anwendung Inkrafttreten und Anwendung Inkrafttreten und Anwendung Inkrafttreten und Anwendung

1. Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

 (keine Änderung)

(keine Änderung)

 1. Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. 

2. Ihre Anwendung beginnt [zwei Jahre nach dem in Absatz 1 genannten Zeitpunkt].

(keine Änderung)

2. Sie gilt ab ... [zwei Jahre nach dem in Absatz 1 genannten Zeitpunkt].

2. Sie gilt ab dem 25. Mai 2018.

<<ZURÜCK    Übersicht

 

Erwägungsgrund: 171

Änderungsanträge: Website des Europäischen Parlaments
Bewertungen der Änderugsanträge: LobbyPlag

(Visited 30.426 times, 2 visits today)

Kommentar

Art.99 - DSGVO - Inkrafttreten und Anwendung

<<ZURÜCK    Übersicht

 Stand: 25.01.2012
(ehem. Art. 91)
Stand: 12.03.2014
(ehem. Art. 91)
Stand: 15.06.2015
(ehem. Art. 91)
 Stand: 27.04.2016
Inkrafttreten und Anwendung Inkrafttreten und Anwendung Inkrafttreten und Anwendung Inkrafttreten und Anwendung

1. Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

 (keine Änderung)

(keine Änderung)

 1. Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. 

2. Ihre Anwendung beginnt [zwei Jahre nach dem in Absatz 1 genannten Zeitpunkt].

(keine Änderung)

2. Sie gilt ab ... [zwei Jahre nach dem in Absatz 1 genannten Zeitpunkt].

2. Sie gilt ab dem 25. Mai 2018.

<<ZURÜCK    Übersicht

 

Erwägungsgrund: 171

Änderungsanträge: Website des Europäischen Parlaments
Bewertungen der Änderugsanträge: LobbyPlag

(Visited 30.426 times, 2 visits today)

Anmerkungen

3 Gedanken zu „Art.99 – EU-DSGVO – Inkrafttreten und Anwendung“

  1. Was soll ich dazu sagen? Habe mir nicht alles durchgelesen was den „neuen Datenschutz“ betrifft! Brauche ich auch gar nicht! Hab‘ keinen Bock mehr! Meine Seiten im Internet die ich regelmäßig besuche, haben mich darauf hingewiesen aber ich bekomme ebenfalls viele Mails am Tag zur Datenschutzerklärung von vielen anderen Seiten, die habe ich mein Leben lang nicht aufgerufen! Da wusste ich nicht mal, bis zur neuen Datenschutzerklärung, dass es diese Seiten gibt! Woher haben die denn meine Daten? Also für meine Begriffe, alles beim Alten… Daten werden so oder so weitergegeben… mit oder ohne Zustimmung… Wie seht Ihr das?

  2. Die VO ist als europäische VO (im Gegensatz zur Richtlinie, die erst in nationales Recht umgesetzt werden muss) unmittelbar geltendes Recht in jedem Mitgliedsstaat und im Übrigen schon seit 24.05.2016 (!) in Kraft. Wegen einer Übergangsregelung zur Eingewöhnung von 2 Jahren entfaltet sie aber erst ab 25.05.2018 Geltung (Art. 99 EU-DSGVO).

    Da ist also nichts mehr umzusetzen, weder in Tschechien oder sonstwo. Die VO gilt ab 25.05.2018. Und mit ihr die hohen Bußgeldmöglichkeiten.

  3. In Tschechien interessiert der Umsetzungstermin 25.5.2018 keinen Menschen.
    Dort will sich das Parlament erst im Sommer damit befassen (lt. Zeitungsbericht).

    Wie ist so etwas möglich ?

    Ich würde mich nicht wundern, wenn es in anderen EU Staaten genauso gehandhabt wird.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert