Erwägungsgrund-140

> Erwägungsgrund-140

Erwägungsgrund-140

<< ZURÜCK    Übersicht    VOR >>

Stand: 27.04.2016

Der Ausschuss sollte von einem Sekretariat unterstützt werden, das von dem Europäischen Datenschutzbeauftragten bereitgestellt wird. Das Personal des Europäischen Datenschutzbeauftragten, das an der Wahrnehmung der dem Ausschuss gemäß dieser Verordnung übertragenen Aufgaben beteiligt ist, sollte diese Aufgaben ausschließlich gemäß den Anweisungen des Vorsitzes des Ausschusses durchführen und diesem Bericht erstatten.

 

<< ZURÜCK    Übersicht    VOR >>    

 

(Visited 201 times, 1 visits today)

Kommentar

Erwägungsgrund-140

<< ZURÜCK    Übersicht    VOR >>

Stand: 27.04.2016

Der Ausschuss sollte von einem Sekretariat unterstützt werden, das von dem Europäischen Datenschutzbeauftragten bereitgestellt wird. Das Personal des Europäischen Datenschutzbeauftragten, das an der Wahrnehmung der dem Ausschuss gemäß dieser Verordnung übertragenen Aufgaben beteiligt ist, sollte diese Aufgaben ausschließlich gemäß den Anweisungen des Vorsitzes des Ausschusses durchführen und diesem Bericht erstatten.

 

<< ZURÜCK    Übersicht    VOR >>    

 

(Visited 201 times, 1 visits today)

Anmerkungen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert