Erwägungsgrund 005
Stand: 25.01.2012 | Stand: 12.03.2014 | Stand: 15.06.2015 |
Stand: 27.04.2016 (ehem. EG 4) |
Der rasche technologische Fortschritt und die Globalisierung stellen den Datenschutz vor neue Herausforderungen. Das Ausmaß, in dem Daten ausgetauscht und erhoben werden, ist dramatisch gestiegen. Die Technik macht es möglich, dass Privatwirtschaft und Staat zur Ausübung ihrer Tätigkeiten in einem noch nie dagewesenen Umfang auf personenbezogene Daten zugreifen können. Zunehmend werden auch private Informationen ins weltweite Netz gestellt und damit öffentlich zugänglich gemacht. Die Technik hat das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben verändert, weshalb der Datenverkehr innerhalb der Union sowie die Datenübermittlung an Drittländer und internationale Organisationen noch weiter erleichtert werden muss, wobei gleichzeitig ein hohes Maß an Datenschutz zu gewährleisten ist. | keine Änderung | Der rasche technologische Fortschritt und die Globalisierung stellen den Datenschutz vor neue Herausforderungen. Das Ausmaß, in dem Daten ausgetauscht und erhoben werden, ist dramatisch gestiegen. Die Technik macht es möglich, dass Privatwirtschaft und Staat im Rahmen ihrer Tätigkeiten in einem noch nie dagewesenen Umfang auf personenbezogene Daten zurückgreifen. Zunehmend werden auch private Informationen öffentlich weltweit zugänglich gemacht. Die Technik hat das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben verändert (...) und dürfte den Datenverkehr innerhalb der Union sowie die Datenübermittlung an Drittländer und internationale Organisationen noch weiter erleichtern (...), wobei gleichzeitig ein hohes Maß an Datenschutz zu gewährleisten ist. | Die wirtschaftliche und soziale Integration als Folge eines funktionierenden Binnenmarkts hat zu einem deutlichen Anstieg des grenzüberschreitenden Verkehrs personenbezogener Daten geführt. Der unionsweite Austausch personenbezogener Daten zwischen öffentlichen und privaten Akteuren einschließlich natürlichen Personen, Vereinigungen und Unternehmen hat zugenommen. Das Unionsrecht verpflichtet die Verwaltungen der Mitgliedstaaten, zusammenzuarbeiten und personenbezogene Daten auszutauschen, damit sie ihren Pflichten nachkommen oder für eine Behörde eines anderen Mitgliedstaats Aufgaben durchführen können. |
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Kommentar
Erwägungsgrund 005
Stand: 25.01.2012 | Stand: 12.03.2014 | Stand: 15.06.2015 |
Stand: 27.04.2016 (ehem. EG 4) |
Der rasche technologische Fortschritt und die Globalisierung stellen den Datenschutz vor neue Herausforderungen. Das Ausmaß, in dem Daten ausgetauscht und erhoben werden, ist dramatisch gestiegen. Die Technik macht es möglich, dass Privatwirtschaft und Staat zur Ausübung ihrer Tätigkeiten in einem noch nie dagewesenen Umfang auf personenbezogene Daten zugreifen können. Zunehmend werden auch private Informationen ins weltweite Netz gestellt und damit öffentlich zugänglich gemacht. Die Technik hat das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben verändert, weshalb der Datenverkehr innerhalb der Union sowie die Datenübermittlung an Drittländer und internationale Organisationen noch weiter erleichtert werden muss, wobei gleichzeitig ein hohes Maß an Datenschutz zu gewährleisten ist. | keine Änderung | Der rasche technologische Fortschritt und die Globalisierung stellen den Datenschutz vor neue Herausforderungen. Das Ausmaß, in dem Daten ausgetauscht und erhoben werden, ist dramatisch gestiegen. Die Technik macht es möglich, dass Privatwirtschaft und Staat im Rahmen ihrer Tätigkeiten in einem noch nie dagewesenen Umfang auf personenbezogene Daten zurückgreifen. Zunehmend werden auch private Informationen öffentlich weltweit zugänglich gemacht. Die Technik hat das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben verändert (...) und dürfte den Datenverkehr innerhalb der Union sowie die Datenübermittlung an Drittländer und internationale Organisationen noch weiter erleichtern (...), wobei gleichzeitig ein hohes Maß an Datenschutz zu gewährleisten ist. | Die wirtschaftliche und soziale Integration als Folge eines funktionierenden Binnenmarkts hat zu einem deutlichen Anstieg des grenzüberschreitenden Verkehrs personenbezogener Daten geführt. Der unionsweite Austausch personenbezogener Daten zwischen öffentlichen und privaten Akteuren einschließlich natürlichen Personen, Vereinigungen und Unternehmen hat zugenommen. Das Unionsrecht verpflichtet die Verwaltungen der Mitgliedstaaten, zusammenzuarbeiten und personenbezogene Daten auszutauschen, damit sie ihren Pflichten nachkommen oder für eine Behörde eines anderen Mitgliedstaats Aufgaben durchführen können. |
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