Erwägungsgrund 035

> Erwägungsgrund 035

Erwägungsgrund 035

<< ZURÜCK    Übersicht    VOR >>

Stand: 25.01.2012 Stand: 21.10.2013 Stand: 15.06.2015

 Stand: 27.04.2016

(ehem. EG 26)

Die Verarbeitung von Daten sollte rechtmäßig sein, wenn sie für die Erfüllung oder den geplanten Abschluss eines Vertrags erforderlich ist.  keine Änderungen keine Änderung Zu den personenbezogenen Gesundheitsdaten sollten alle Daten zählen, die sich auf den Gesundheitszustand einer betroffenen Person beziehen und aus denen Informationen über den früheren, gegenwärtigen und künftigen körperlichen oder geistigen Gesundheitszustand der betroffenen Person hervorgehen. Dazu gehören auch Informationen über die natürliche Person, die im Zuge der Anmeldung für sowie der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen im Sinne der Richtlinie 2011/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (1) für die natürliche Person erhoben werden, Nummern, Symbole oder Kennzeichen, die einer natürlichen Person zugeteilt wurden, um diese natürliche Person für gesundheitliche Zwecke eindeutig zu identifizieren, Informationen, die von der Prüfung oder Untersuchung eines Körperteils oder einer körpereigenen Substanz, auch aus genetischen Daten und biologischen Proben, abgeleitet wurden, und Informationen etwa über Krankheiten, Behinderungen, Krankheitsrisiken, Vorerkrankungen, klinische Behandlungen oder den physiologischen oder biomedizinischen Zustand der betroffenen Person unabhängig von der Herkunft der Daten, ob sie nun von einem Arzt oder sonstigem Angehörigen eines Gesundheitsberufes, einem Krankenhaus, einem Medizinprodukt oder einem In-Vitro-Diagnostikum stammen.

<< ZURÜCK    Übersicht    VOR >>

(Visited 2.583 times, 1 visits today)

Kommentar

Erwägungsgrund 035

<< ZURÜCK    Übersicht    VOR >>

Stand: 25.01.2012 Stand: 21.10.2013 Stand: 15.06.2015

 Stand: 27.04.2016

(ehem. EG 26)

Die Verarbeitung von Daten sollte rechtmäßig sein, wenn sie für die Erfüllung oder den geplanten Abschluss eines Vertrags erforderlich ist.  keine Änderungen keine Änderung Zu den personenbezogenen Gesundheitsdaten sollten alle Daten zählen, die sich auf den Gesundheitszustand einer betroffenen Person beziehen und aus denen Informationen über den früheren, gegenwärtigen und künftigen körperlichen oder geistigen Gesundheitszustand der betroffenen Person hervorgehen. Dazu gehören auch Informationen über die natürliche Person, die im Zuge der Anmeldung für sowie der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen im Sinne der Richtlinie 2011/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (1) für die natürliche Person erhoben werden, Nummern, Symbole oder Kennzeichen, die einer natürlichen Person zugeteilt wurden, um diese natürliche Person für gesundheitliche Zwecke eindeutig zu identifizieren, Informationen, die von der Prüfung oder Untersuchung eines Körperteils oder einer körpereigenen Substanz, auch aus genetischen Daten und biologischen Proben, abgeleitet wurden, und Informationen etwa über Krankheiten, Behinderungen, Krankheitsrisiken, Vorerkrankungen, klinische Behandlungen oder den physiologischen oder biomedizinischen Zustand der betroffenen Person unabhängig von der Herkunft der Daten, ob sie nun von einem Arzt oder sonstigem Angehörigen eines Gesundheitsberufes, einem Krankenhaus, einem Medizinprodukt oder einem In-Vitro-Diagnostikum stammen.

<< ZURÜCK    Übersicht    VOR >>

(Visited 2.583 times, 1 visits today)

Anmerkungen

Ein Gedanke zu „Erwägungsgrund 035“

  1. Ich zitiere von oben:
    „Dazu gehören auch Informationen über die natürliche Person, die im Zuge der Anmeldung für sowie der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen […] erhoben werden, Nummern, Symbole oder Kennzeichen, die einer natürlichen Person zugeteilt wurden, um diese natürliche Person für gesundheitliche Zwecke eindeutig zu identifizieren.“

    Lässt sich daraus ableiten, dass die Sozialversicherungsnummer bzw. die in Deutschland teilweise auch als Sozialversicherungsnummer verwendete Rentenversicherungsnummer zwingend als „besonderer Kategorie“ zugehörig, also generell als „sensibel“ zu betrachten ist, was u.a. erhebliche Beschränkungen in der Verarbeitung bedeuten könnte?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert