Erwägungsgrund 060

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Erwägungsgrund 060

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Stand: 25.01.2012 Stand: 12.03.2014 Stand: 15.06.2015

Stand: 27.04.2016 

(ehem. EG 48)

Die Verantwortung und Haftung des für die Verarbeitung Verantwortlichen für jedwede durch diesen oder in dessen Auftrag erfolgende Verarbeitung personenbezogener Daten sollte umfassend geregelt werden. Insbesondere sollte der für die Verarbeitung Verantwortliche dafür Sorge tragen, dass jeder Verarbeitungsvorgang im Einklang mit dieser Verordnung steht, und er sollte dies auch nachweisen müssen. Die Verantwortung und Haftung des für die Verarbeitung Verantwortlichen für jedwede durch diesen oder in dessen Auftrag erfolgende Verarbeitung personenbezogener Daten sollte umfassend geregelt werden, insbesondere im Hinblick auf Dokumentation, Datensicherheit, Folgenabschätzungen, Datenschutzbeauftragte und Kontrolle durch Datenschutzbehörden. Insbesondere sollte der für die Verarbeitung Verantwortliche dafür Sorge tragen, dass jeder Verarbeitungsvorgang im Einklang mit dieser Verordnung steht, und er sollte dazu auch in der Lage sein. Dies sollte von unabhängigen internen oder externen Prüfern überprüft werden. Die Verantwortung und Haftung des für die Verarbeitung Verantwortlichen für jedwede Verarbeitung personenbezogener Daten, die durch ihn oder in seinem Namen erfolgt, sollte (...) geregelt werden. Insbesondere sollte der für die Verarbeitung Verantwortliche geeignete Maßnahmen treffen müssen und nachweisen können, dass (...) die Verarbeitungstätigkeiten im Einklang mit dieser Verordnung stehen (...). Dabei sollte er die Art, den Umfang, die Umstände und die Zwecke der Verarbeitung und das Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten berücksichtigen.  Die Grundsätze einer fairen und transparenten Verarbeitung machen es erforderlich, dass die betroffene Person über die Existenz des Verarbeitungsvorgangs und seine Zwecke unterrichtet wird. Der Verantwortliche sollte der betroffenen Person alle weiteren Informationen zur Verfügung stellen, die unter Berücksichtigung der besonderen Umstände und Rahmenbedingungen, unter denen die personenbezogenen Daten verarbeitet werden, notwendig sind, um eine faire und transparente Verarbeitung zu gewährleisten. Darüber hinaus sollte er die betroffene Person darauf hinweisen, dass Profiling stattfindet und welche Folgen dies hat. Werden die personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person erhoben, so sollte dieser darüber hinaus mitgeteilt werden, ob sie verpflichtet ist, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen eine Zurückhaltung der Daten nach sich ziehen würde. Die betreffenden Informationen können in Kombination mit standardisierten Bildsymbolen bereitgestellt werden, um in leicht wahrnehmbarer, verständlicher und klar nachvollziehbarer Form einen aussagekräftigen Überblick über die beabsichtigte Verarbeitung zu vermitteln. Werden die Bildsymbole in elektronischer Form dargestellt, so sollten sie maschinenlesbar sein.

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