Erwägungsgrund 076

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Erwägungsgrund 076

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Stand: 25.01.2012 Stand: 12.03.2014 Stand: 15.06.2015  Stand: 27.04.2016
Verbände oder andere Vertreter bestimmter Kategorien von für die Verarbeitung Verantwortlichen sollten ermutigt werden, im Einklang mit dieser Verordnung stehende Verhaltenskodizes zu erstellen,  Verbände oder andere Vertreter bestimmter Kategorien von für die Verarbeitung Verantwortlichen sollten ermutigt werden, nach Anhörung der Arbeitnehmervertreter im Einklang mit dieser Verordnung stehende Verhaltenskodizes zu erstellen, Verbände oder andere Vereinigungen, die bestimmte Kategorien von für die Verarbeitung Verantwortlichen oder Auftragsverarbeitern vertreten, sollten ermutigt werden, im Einklang mit dieser Verordnung stehende Verhaltensregeln auszuarbeiten, um eine wirksame Anwendung dieser Verordnung zu erleichtern, wobei den Eigenheiten der in bestimmten Sektoren erfolgenden Verarbeitungen und den besonderen Bedürfnissen der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen Rechnung zu tragen ist. Insbesondere könnten in diesen Verhaltensregeln unter Berücksichtigung des mit der Verarbeitung wahrscheinlich einhergehenden Risikos für die persönlichen Rechte und Freiheiten die Pflichten der für die Verarbeitung Verantwortlichen und der Auftragsverarbeiter bestimmt werden. Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Person sollten in Bezug auf die Art, den Umfang, die Umstände und die Zwecke der Verarbeitung bestimmt werden. Das Risiko sollte anhand einer objektiven Bewertung beurteilt werden, bei der festgestellt wird, ob die Datenverarbeitung ein Risiko oder ein hohes Risiko birgt.
um eine wirksame Anwendung dieser Verordnung zu erleichtern, bei der den Eigenheiten der in bestimmten Sektoren erfolgenden Verarbeitungen Rechnung getragen wird. um eine wirksame Anwendung dieser Verordnung zu erleichtern, bei der den Eigenheiten der in bestimmten Sektoren erfolgenden Verarbeitungen Rechnung getragen wird.    
  Derartige Verhaltenskodizes sollten ein Handeln der Unternehmen in Übereinstimmung mit dieser Verordnung vereinfachen.    

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Verbände oder andere Vertreter bestimmter Kategorien von für die Verarbeitung Verantwortlichen sollten ermutigt werden, im Einklang mit dieser Verordnung stehende Verhaltenskodizes zu erstellen,  Verbände oder andere Vertreter bestimmter Kategorien von für die Verarbeitung Verantwortlichen sollten ermutigt werden, nach Anhörung der Arbeitnehmervertreter im Einklang mit dieser Verordnung stehende Verhaltenskodizes zu erstellen, Verbände oder andere Vereinigungen, die bestimmte Kategorien von für die Verarbeitung Verantwortlichen oder Auftragsverarbeitern vertreten, sollten ermutigt werden, im Einklang mit dieser Verordnung stehende Verhaltensregeln auszuarbeiten, um eine wirksame Anwendung dieser Verordnung zu erleichtern, wobei den Eigenheiten der in bestimmten Sektoren erfolgenden Verarbeitungen und den besonderen Bedürfnissen der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen Rechnung zu tragen ist. Insbesondere könnten in diesen Verhaltensregeln unter Berücksichtigung des mit der Verarbeitung wahrscheinlich einhergehenden Risikos für die persönlichen Rechte und Freiheiten die Pflichten der für die Verarbeitung Verantwortlichen und der Auftragsverarbeiter bestimmt werden. Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Person sollten in Bezug auf die Art, den Umfang, die Umstände und die Zwecke der Verarbeitung bestimmt werden. Das Risiko sollte anhand einer objektiven Bewertung beurteilt werden, bei der festgestellt wird, ob die Datenverarbeitung ein Risiko oder ein hohes Risiko birgt.
um eine wirksame Anwendung dieser Verordnung zu erleichtern, bei der den Eigenheiten der in bestimmten Sektoren erfolgenden Verarbeitungen Rechnung getragen wird. um eine wirksame Anwendung dieser Verordnung zu erleichtern, bei der den Eigenheiten der in bestimmten Sektoren erfolgenden Verarbeitungen Rechnung getragen wird.    
  Derartige Verhaltenskodizes sollten ein Handeln der Unternehmen in Übereinstimmung mit dieser Verordnung vereinfachen.    

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