Erwägungsgrund 092

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Erwägungsgrund 092

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Stand: 25.01.2012 Stand: 12.03.2014 Stand: 15.06.2015

 Stand: 27.04.2016

(ehem. EG 72)

Die Errichtung von Aufsichtsbehörden in den Mitgliedstaaten, die ihre Aufgabe völlig unabhängig erfüllen, ist ein wesentliches Element des Schutzes des Einzelnen im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten. Die Mitgliedstaaten können mehr als eine Aufsichtsbehörde errichten, wenn dies ihrer verfassungsmäßigen, organisatorischen und administrativen Struktur entspricht.

 Die Errichtung von Aufsichtsbehörden in den Mitgliedstaaten, die ihre Aufgabe völlig unabhängig erfüllen, ist ein wesentliches Element des Schutzes des Einzelnen im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten. Die Mitgliedstaaten können mehr als eine Aufsichtsbehörde errichten, wenn dies ihrer verfassungsmäßigen, organisatorischen und administrativen Struktur entspricht. Die Behörden müssen über angemessene finanzielle und personelle Ressourcen verfügen, um ihre Rolle vollständig wahrzunehmen, wobei die Bevölkerungszahl und der Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten zu berücksichtigen ist. Die Errichtung von Aufsichtsbehörden in den Mitgliedstaaten, die befugt sind, ihre Aufgaben und Befugnisse völlig unabhängig wahrzunehmen, ist ein wesentliches Element des Schutzes des Einzelnen im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten. Die Mitgliedstaaten können mehr als eine Aufsichtsbehörde errichten, wenn dies ihrer verfassungsmäßigen, organisatorischen und administrativen Struktur entspricht.  Unter bestimmten Umständen kann es vernünftig und unter ökonomischen Gesichtspunkten zweckmäßig sein, eine Datenschutz-Folgenabschätzung nicht lediglich auf ein bestimmtes Projekt zu beziehen, sondern sie thematisch breiter anzulegen — beispielsweise wenn Behörden oder öffentliche Stellen eine gemeinsame Anwendung oder Verarbeitungsplattform schaffen möchten oder wenn mehrere Verantwortliche eine gemeinsame Anwendung oder Verarbeitungsumgebung für einen gesamten Wirtschaftssektor, für ein bestimmtes Marktsegment oder für eine weit verbreitete horizontale Tätigkeit einführen möchten.

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(ehem. EG 72)

Die Errichtung von Aufsichtsbehörden in den Mitgliedstaaten, die ihre Aufgabe völlig unabhängig erfüllen, ist ein wesentliches Element des Schutzes des Einzelnen im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten. Die Mitgliedstaaten können mehr als eine Aufsichtsbehörde errichten, wenn dies ihrer verfassungsmäßigen, organisatorischen und administrativen Struktur entspricht.

 Die Errichtung von Aufsichtsbehörden in den Mitgliedstaaten, die ihre Aufgabe völlig unabhängig erfüllen, ist ein wesentliches Element des Schutzes des Einzelnen im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten. Die Mitgliedstaaten können mehr als eine Aufsichtsbehörde errichten, wenn dies ihrer verfassungsmäßigen, organisatorischen und administrativen Struktur entspricht. Die Behörden müssen über angemessene finanzielle und personelle Ressourcen verfügen, um ihre Rolle vollständig wahrzunehmen, wobei die Bevölkerungszahl und der Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten zu berücksichtigen ist. Die Errichtung von Aufsichtsbehörden in den Mitgliedstaaten, die befugt sind, ihre Aufgaben und Befugnisse völlig unabhängig wahrzunehmen, ist ein wesentliches Element des Schutzes des Einzelnen im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten. Die Mitgliedstaaten können mehr als eine Aufsichtsbehörde errichten, wenn dies ihrer verfassungsmäßigen, organisatorischen und administrativen Struktur entspricht.  Unter bestimmten Umständen kann es vernünftig und unter ökonomischen Gesichtspunkten zweckmäßig sein, eine Datenschutz-Folgenabschätzung nicht lediglich auf ein bestimmtes Projekt zu beziehen, sondern sie thematisch breiter anzulegen — beispielsweise wenn Behörden oder öffentliche Stellen eine gemeinsame Anwendung oder Verarbeitungsplattform schaffen möchten oder wenn mehrere Verantwortliche eine gemeinsame Anwendung oder Verarbeitungsumgebung für einen gesamten Wirtschaftssektor, für ein bestimmtes Marktsegment oder für eine weit verbreitete horizontale Tätigkeit einführen möchten.

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