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Referentenentwurf „Allgemeines Bundesdatenschutzgesetz (ABDSG)„
zur Umsetzung der EU-DSGVO im BDSG
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Sie können übersichtlich Erwägungsgründe und Artikel der Verordnung nachschlagen und kommentieren. Auch werden (künftig, kostenpflichtig) Schulungsmaterialien und Trainings zur EU-Datenschutz-Grundverordnung angeboten.
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) kommt! Sie wurde verabschiedet am 14. April 2016. Nachdem eine Einigung hinsichtlich der EU-DSGVO in den sog. Trilog-Gesprächen bereits in der Nacht vom 15. auf den 16.12.2015 zwischen EU-Kommission, EU-Parlament und EU-Rat erzielt wurde, kann die Reform des Datenschutzes in Europa nunmehr in Kraft treten: die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO).
Die EU-DSGVO ist von großer Bedeutung, denn sie wird das heutige BDSG zum größten Teil überflüssig machen. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung regelt die wesentlichen Belange des Datenschutzes und löst die EU-Datenschutzrichtlinie von 1995 ab. Im Unterschied zur Richtlinie ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung sofort anwendbares Recht in alles EU-Mitgliedsstaaten und muss nicht mehr von den Parlamenten der Mitgliedsstaaten in nationales Recht transformiert werden.