Art.14 – DSGVO – Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden

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 Stand: 25.01.2012 Stand: 12.03.2014 Stand: 15.06.2015  Stand: 27.04.2016

Information der betroffenen Person

Unterrichtung der betroffenen Person

Informationspflicht bei der Erhebung der Daten bei der betroffenen Person

Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden

 1. Einer Person, von der personenbezogene Daten erhoben werden, teilt der für die Verarbeitung Verantwortliche zumindest Folgendes mit:

 1. Einer Person, von der personenbezogene Daten erhoben werden, teilt der für die Verarbeitung Verantwortliche, nach der Bereitstellung der Hinweise gemäß Artikel 13a, zumindest Folgendes mit,

1. Werden personenbezogene Daten bei der betroffenen Person erhoben, so teilt der für die Verarbeitung Verantwortliche der betroffenen Person zum Zeitpunkt der Erhebung dieser Daten Folgendes mit:

1. Werden personenbezogene Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben, so teilt der Verantwortliche der betroffenen Person Folgendes mit:

a) den Namen und die Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen sowie gegebenenfalls seines Vertreters und des Datenschutzbeauftragten,

a) (keine Änderung)

a) den Namen und die Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen sowie gegebenenfalls seines Vertreters; zusätzlich werden, falls vorhanden, auch die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten angegeben;

a) den Namen und die Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie gegebenenfalls seines Vertreters;

b) die Zwecke, für die Daten verarbeitet werden, einschließlich der Geschäfts- und allgemeinen Vertragsbedingungen, falls sich die Verarbeitung auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b gründet, beziehungsweise die von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen verfolgten berechtigten Interessen, wenn die Verarbeitung auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f beruht,

b) die Zwecke, für die Daten verarbeitet werden, und Informationen über die Sicherheit in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten, einschließlich der Geschäfts- und allgemeinen Vertragsbedingungen, falls sich die Verarbeitung auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b gründet, und gegebenenfalls Informationen über die Umsetzung und Erfüllung der Anforderungen gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f ,

b) die Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden, sowie die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.

b) zusätzlich die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten;

c) die Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden,

c) die Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer,

c) entfällt

c) Die Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden sollen, sowie die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung;

d) das Bestehen eines Rechts auf Auskunft sowie Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen beziehungsweise eines Widerspruchsrechts gegen die Verarbeitung dieser Daten,

d) das Bestehen eines Rechts auf Auskunft sowie auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen beziehungsweise eines Widerspruchsrechts gegen die Verarbeitung dieser Daten und eines Rechts auf Herausgabe der Daten,

d) das Bestehen eines Rechts auf Auskunft seitens des für die Verarbeitung Verantwortlichen über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung dieser Daten und eines Widerspruchsrechts gegen die Verarbeitung dieser Daten sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit;

d) die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;

e) das Bestehen eines Beschwerderechts bei der Aufsichtsbehörde sowie deren Kontaktdaten,

e) (keine Änderung)

e) das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;

e) gegebenenfalls die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten;

f) die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten,

g) gegebenenfalls die Absicht des für die Verarbeitung Verantwortlichen, die Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln, sowie das dort geltende Datenschutzniveau unter Bezugnahme auf einen Angemessenheitsbeschluss der Kommission,

h) sonstige Informationen, die unter Berücksichtigung der besonderen Umstände, unter denen die personenbezogenen Daten erhoben werden, notwendig sind, um gegenüber der betroffenen Person eine Verarbeitung nach Treu und Glauben zu gewährleisten.

(keine Änderung)

g) gegebenenfalls die Absicht des für die Verarbeitung Verantwortlichen, die Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln, sowie das Vorhandensein oder das Fehlen eines Angemessenheitsbeschlusses der Kommission, oder im Falle der in Artikel 42, Artikel 43 und Artikel 44 Absatz 1 Buchstabe h erwähnten Übermittlungen einen Verweis auf die entsprechenden Garantien und die Möglichkeit, eine Kopie von ihnen zu erhalten,

ga) gegebenenfalls Angaben über das Vorhandensein eines Profilings, auf Profiling gestützte Maßnahmen und die beabsichtigten Auswirkungen des Profilings auf die betroffene Person;

gb) aussagekräftige Informationen über die Logik einer automatisierten Datenverarbeitung;

h) sonstige Informationen, die unter Berücksichtigung der besonderen Umstände, unter denen die  personenbezogenen Daten erhoben oder verarbeitet werden, notwendig sind, um gegenüber der betroffenen Person eine Verarbeitung nach Treu und Glauben zu gewährleisten, insbesondere das Vorliegen bestimmter Verarbeitungsaktivitäten oder Verarbeitungsvorgänge, für die in Datenschutz-Folgenabschätzungen ein mögliches hohes Risiko festgestellt wurde,

ha) gegebenenfalls Angaben dazu, ob im letzten zusammenhängenden Zwölfmonatszeitraum personenbezogene Daten an Behörden vorgelegt wurden.

f) die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten;

g) entfällt

ga) entfällt

gb) entfällt

h) entfällt

ha) entfällt

f) gegebenenfalls die Absicht des Verantwortlichen, die personenbezogenen Daten an einen Empfänger in einem Drittland oder einer internationalen Organisation zu übermitteln, sowie das Vorhandensein oder das Fehlen eines Angemessenheitsbeschlusses der Kommission oder im Falle von Übermittlungen gemäß Artikel 46 oder Artikel 47 oder Artikel 49 Absatz 1 Unterabsatz 2 einen Verweis auf die geeigneten oder angemessenen Garantien und die Möglichkeit, eine Kopie von ihnen zu erhalten, oder wo sie verfügbar sind.

 2. Werden die personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person erhoben, teilt der für die Verarbeitung Verantwortliche dieser Person neben den in Absatz 1 genannten Informationen außerdem mit, ob die Bereitstellung der Daten obligatorisch oder fakultativ ist und welche mögliche Folgen die Verweigerung der Daten hätte.

2. (keine Änderung)

2a. Bei der Entscheidung über weitere Informationen, die notwendig sind, damit die Verarbeitung gemäß Absatz 1 Buchstabe h nach Treu und Glauben erfolgt, berücksichtigen die für die Verarbeitung Verantwortlichen die einschlägigen Leitlinien gemäß Artikel 38.

2. entfällt

2a. entfällt

2. Zusätzlich zu den Informationen gemäß Absatz 1 stellt der Verantwortliche der betroffenen Person die folgenden Informationen zur Verfügung, die erforderlich sind, um der betroffenen Person gegenüber eine faire und transparente Verarbeitung zu gewährleisten:
     
a) die Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
 
b) wenn die Verarbeitung auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f beruht, die berechtigten Interessen, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden;
c) das Bestehen eines Rechts auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung und eines Widerspruchsrechts gegen die Verarbeitung sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit;
d) wenn die Verarbeitung auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a oder Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a beruht, das Bestehen eines Rechts, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird;
e) das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
f) aus welcher Quelle die personenbezogenen Daten stammen und gegebenenfalls ob sie aus öffentlich zugänglichen Quellen stammen;
g) das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Absätze 1 und 4 und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.

 3. Werden die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben, teilt der für die Verarbeitung Verantwortliche dieser Person neben den in Absatz 1 genannten Informationen außerdem die Herkunft der personenbezogenen Daten mit.

 3. Werden die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben, teilt der für die Verarbeitung Verantwortliche dieser Person neben den in Absatz 1 genannten Informationen außerdem die Herkunft der spezifischen personenbezogenen Daten mit. Stammen die personenbezogenen Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen, kann eine allgemeine Angabe erfolgen.

3. entfällt

3. Der Verantwortliche erteilt die Informationen gemäß den Absätzen 1 und 2
a) unter Berücksichtigung der spezifischen Umstände der Verarbeitung der personenbezogenen Daten innerhalb einer angemessenen Frist nach Erlangung der personenbezogenen Daten, längstens jedoch innerhalb eines Monats,
 
b) falls die personenbezogenen Daten zur Kommunikation mit der betroffenen Person verwendet werden sollen, spätestens zum Zeitpunkt der ersten Mitteilung an sie, oder,
c) falls die Offenlegung an einen anderen Empfänger beabsichtigt ist, spätestens zum Zeitpunkt der ersten Offenlegung.

4. Der für die Verarbeitung Verantwortliche erteilt die Informationen gemäß den Absätzen 1, 2 und 3

a) zum Zeitpunkt der Erhebung der personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person oder

b) falls die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, zum Zeitpunkt ihrer Erfassung oder innerhalb einer angemessenen Frist nach ihrer Erhebung, die den besonderen Umständen, unter denen die Daten erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, Rechnung trägt, oder, falls die Weitergabe an einen Empfänger beabsichtigt ist, spätestens zum Zeitpunkt der ersten Weitergabe.

4. (keine Änderung)

a) zum Zeitpunkt der Erhebung der personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person oder unverzüglich, wenn Ersteres nicht möglich ist; oder

aa) auf Antrag einer Einrichtung, einer Organisation oder eines Verbands gemäß Artikel 73;

b) falls die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, zum Zeitpunkt ihrer Erfassung oder innerhalb einer angemessenen Frist nach ihrer Erhebung, die den besonderen Umständen, unter denen die Daten erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, Rechnung trägt, oder, falls die Weitergabe an einen Empfänger beabsichtigt ist, spätestens zum Zeitpunkt der ersten Weitergabe, oder, wenn die Daten für die Kommunikation mit der betroffenen Person verwendet werden sollen, spätestens zum Zeitpunkt der ersten Kommunikation mit dieser Person; oder

ba) nur auf Antrag, wenn die Daten von kleinen oder Kleinstunternehmen, die die personenbezogenen Daten nur als Nebentätigkeit verarbeiten, verarbeitet werden.

4. entfällt

a) entfällt

aa) entfällt

b) entfällt

ba) entfällt

4. Beabsichtigt der Verantwortliche, die personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als den, für den die personenbezogenen Daten erlangt wurden, so stellt er der betroffenen Person vor dieser Weiterverarbeitung Informationen über diesen anderen Zweck und alle anderen maßgeblichen Informationen gemäß Absatz 2 zur Verfügung.

5. Die Absätze 1 bis 4 finden in folgenden Fällen keine Anwendung:

(keine Änderung)

5. entfällt

5. Die Absätze 1 bis 4 finden keine Anwendung, wenn und soweit

a) Die betroffene Person verfügt bereits über die Informationen gemäß den Absätzen 1, 2 und 3 oder

a) (keine Änderung)

a) entfällt

a) Die betroffene Person bereits über die Informationen verfügt,
 b) die Daten werden nicht bei der betroffenen Person erhoben und die Unterrichtung erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden oder

b) die Daten werden vorbehaltlich der in Artikel 81 oder Artikel 83 genannten Bedingungen und Garantien für historische, statistische oder wissenschaftliche Forschungszwecke verarbeitet, und werden nicht bei der betroffenen Person erhoben und die Unterrichtung erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden und der für die Verarbeitung Verantwortliche hat die Informationen so veröffentlicht, dass sie von jedermann abgefragt werden können, oder

b) entfällt

b) die Erteilung dieser Informationen sich als unmöglich erweist oder einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde; dies gilt insbesondere für die Verarbeitung für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke vorbehaltlich der in Artikel 89 Absatz 1 genannten Bedingungen und Garantien oder soweit die in Absatz 1 des vorliegenden Artikels genannte Pflicht voraussichtlich die Verwirklichung der Ziele dieser Verarbeitung unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt. In diesen Fällen ergreift der Verantwortliche geeignete Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person, einschließlich der Bereitstellung dieser Informationen für die Öffentlichkeit,

c) die Daten werden nicht bei der betroffenen Person  erhoben und die Erfassung oder Weitergabe ist  ausdrücklich per Gesetz geregelt oder

c) die Daten werden nicht bei der betroffenen Person erhoben und die Erfassung oder Weitergabe ist ausdrücklich in einem Gesetz geregelt, dem der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt und das unter Berücksichtigung der aufgrund der Verarbeitung und der Art der personenbezogenen Daten bestehenden Risiken  ngemessene Maßnahmen zur Wahrung der berechtigten Interessen der betroffenen Person vorsieht, oder

c) entfällt

c) die Erlangung oder Offenlegung durch Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt und die geeignete Maßnahmen zum Schutz der berechtigten Interessen der betroffenen Person vorsehen, ausdrücklich geregelt ist oder

d) die Daten werden nicht bei der betroffenen Person erhoben und die Bereitstellung der Informationen greift nach Maßgabe des Unionsrechts oder des Rechts der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 21 in die Rechte und Freiheiten anderer Personen ein.

6. Im Fall des Absatzes 5 Buchstabe b ergreift der für die Verarbeitung Verantwortliche geeignete Maßnahmen zum Schutz der berechtigten Interessen der betroffenen Person.

d) die Daten werden nicht bei der betroffenen Person erhoben und die Bereitstellung der Informationen greift nach Maßgabe des Unionsrechts oder des Rechts der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 21 in die Rechte und Freiheiten anderer natürlicher Personen ein.

da) die Daten werden von einer Person, die nach dem Recht eines Mitgliedstaats oder dem Unionsrecht einem Berufsgeheimnis oder einer gesetzlichen Geheimhaltungspflicht unterliegt, in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit verarbeitet, ihr anvertraut oder bekannt, es sei denn, die Daten werden unmittelbar bei der betroffenen Person erhoben.

6. Im Fall des Absatzes 5 Buchstabe b ergreift der für die Verarbeitung Verantwortliche geeignete Maßnahmen zum Schutz der Rechte oder berechtigten Interessen der betroffenen Person.

 7. entfällt

8. (entfällt)

d) entfällt

da) entfällt

6. entfällt

7. entfällt

8. (entfällt)

d) die personenbezogenen Daten gemäß dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten dem Berufsgeheimnis, einschließlich einer satzungsmäßigen Geheimhaltungspflicht, unterliegen und daher vertraulich behandelt werden müssen.

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Erwägungsgründe: 61, 62

Änderungsanträge: Website des Europäischen Parlaments
Bewertungen der Änderungsanträge: LobbyPlag

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