Art.50 – DSGVO – Internationale Zusammenarbeit zum Schutz personenbezogener Daten

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 Stand: 25.01.2012 Stand: 12.03.2014 Stand: 15.06.2015

 Stand: 27.04.2016

(ehem. Art. 45)

 Verschwiegenheitspflicht  Berufsgeheimnis  Berufsgeheimnis

Internationale Zusammenarbeit zum Schutz personenbezogener Daten

Die Mitglieder und Bediensteten der Aufsichtsbehörde sind während ihrer Amts- beziehungsweise Dienstzeit und auch nach deren Beendigung verpflichtet, über alle vertraulichen Informationen, die ihnen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben bekannt geworden sind, Verschwiegenheit zu bewahren.

Die Mitglieder und Bediensteten der Aufsichtsbehörde sind während ihrer Amts- beziehungsweise Dienstzeit und auch nach deren Beendigung gemäß den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten verpflichtet, über alle vertraulichen Informationen, die ihnen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben bekannt geworden sind, Verschwiegenheit zu bewahren und ihre Aufgaben mit der Unabhängigkeit und Transparenz gemäß dieser Verordnung wahrzunehmen.

 (entfällt komplett)

In Bezug auf Drittländer und internationale Organisationen treffen die Kommission und die Aufsichtsbehörden geeignete Maßnahmen zur

a) Entwicklung von Mechanismen der internationalen Zusammenarbeit, durch die die wirksame Durchsetzung von Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten erleichtert wird,

b) gegenseitigen Leistung internationaler Amtshilfe bei der Durchsetzung von Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten, unter anderem durch Meldungen, Beschwerdeverweisungen, Amtshilfe bei Untersuchungen und Informationsaustausch, sofern geeignete Garantien für den Schutz personenbezogener Daten und anderer Grundrechte und Grundfreiheiten bestehen,

c) Einbindung maßgeblicher Interessenträger in Diskussionen und Tätigkeiten, die zum Ausbau der internationalen Zusammenarbeit bei der Durchsetzung von Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten dienen,

d) Förderung des Austauschs und der Dokumentation von Rechtsvorschriften und Praktiken zum Schutz personenbezogener Daten einschließlich Zuständigkeitskonflikten mit Drittländern.

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Erwägungsgrund: 116

Änderungsanträge: Website des Europäischen Parlaments
Bewertungen der Änderungsanträge: LobbyPlag

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