Kapitel I – Allgemeine Bestimmungen
Kapitel II – Grundsätze
Kapitel III - Rechte der betroffenen Person
Abschnitt 1: Transparenz und Modalitäten
Abschnitt 2: Informationspflicht und Recht auf Auskunft zu personenbezogenen Daten
Abschnitt 3: Berichtigung und Löschung
Abschnitt 4 Widerspruchsrecht und automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall
Abschnitt 5 Beschränkungen
KAPITEL IV Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter
Abschnitt 1 Allgemeine Pflichten
Abschnitt 2 Sicherheit personenbezogener Daten
Abschnitt 3 Datenschutz-Folgenabschätzung und vorherige Konsultation
Abschnitt 4 Datenschutzbeauftragter
Abschnitt 5 Verhaltensregeln und Zertifizierung
KAPITEL V Übermittlungen personenbezogener Daten an Drittländer oder an internationale Organisationen
KAPITEL VI Unabhängige Aufsichtsbehörden
Abschnitt 1 Unabhängigkeit
Abschnitt 2 Zuständigkeit, Aufgaben und Befugnisse
KAPITEL VII Zusammenarbeit und Kohärenz
Abschnitt 1 Zusammenarbeit
Abschnitt 2 Kohärenz
Abschnitt 3 Europäischer Datenschutzausschuss
KAPITEL VIII Rechtsbehelfe, Haftung und Sanktionen
KAPITEL IX Vorschriften für besondere Verarbeitungssituationen
KAPITEL X Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte
KAPITEL XI Schlussbestimmungen
Art. 93 – DSGVO – Ausschussverfahren
(1) Die Kommission wird von einem Ausschuss unterstützt. Dieser Ausschuss ist ein Ausschuss im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 182/2011.
(2) Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so gilt Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 182/2011.
(3) Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so gilt Artikel 8 der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 in Verbindung mit deren Artikel 5.
Erwägungsgründe
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