Stand: 25.01.2012 (ehem. Art. 91) |
Stand: 12.03.2014 (ehem. Art. 91) |
Stand: 15.06.2015 (ehem. Art. 91) |
Stand: 27.04.2016 |
Inkrafttreten und Anwendung | Inkrafttreten und Anwendung | Inkrafttreten und Anwendung | Inkrafttreten und Anwendung |
1. Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. |
(keine Änderung) |
(keine Änderung) |
1. Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. |
2. Ihre Anwendung beginnt [zwei Jahre nach dem in Absatz 1 genannten Zeitpunkt]. |
(keine Änderung) |
2. Sie gilt ab … [zwei Jahre nach dem in Absatz 1 genannten Zeitpunkt]. |
2. Sie gilt ab dem 25. Mai 2018. |
Erwägungsgrund: 171
Änderungsanträge: Website des Europäischen Parlaments
Bewertungen der Änderugsanträge: LobbyPlag
(Visited 1.729 times, 1 visits today)