Adresshandel im Rahmen der EU-DSGVO

Die Zukunft des Adresshandels ist ungewiss, es fehlen vergleichbare Normen wie im BDSG.

Die neue Datenschutz Grundverordnung (EU-DSGVO) bringt viele Neuerungen mit sich. Eine weitere Veränderung zeigt sich für den Adresshandel gegenüber dem Listenprivileg, welches in § 28 Abs.3 S.2 BDSG geregelt war. Dieses findet sich in der EU-DSGVO in der Form nicht mehr. „Adresshandel im Rahmen der EU-DSGVO“ weiterlesen