Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach EU-DSGVO als zahnlose Tiger?

Die Datenschutz-Aufsichtsbehören in der EU haben nicht die finanzielle und personelle Ausstattung um die Rolle, die Ihnen die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) zudenkt, auszufüllen.

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) wurde gefeiert für die höheren Kompetenzen der Aufsichtsbehörden, einer klareren Zuständigkeit dieser und einen erweiterten, am weltweiten Unternehmensumsatz festgemachten Bußgeldrahmen. Dieses im Sinne der Bürger auszunutzen, setzt aber eine angemessene Ressourcenausstattung der Aufsichtsbehörden hinsichtlich Personal- und Sachkostenbudgets voraus. Zwar forderte das EU-Parlament eine solche angemessene personelle wie finanzielle Ausstattung, jedoch hat es diese Forderung nicht in den finalen Text geschafft. Dies sei immerhin ein Eingriff in die Haushaltshoheit der Nationalstaaten, so wurde argumentiert. „Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach EU-DSGVO als zahnlose Tiger?“ weiterlesen