EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) verabschiedet!

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ist am 14. April 2016 durch das EU-Parlament beschlossen worden. Sie ist am 04.05.2016 im Amtsblatt der Europäisches Union veröffentlicht worden und tritt damit am 25.05.2016 in Kraft. Anwendbar ist sie damit ab dem 25. Mai 2018.

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Entwurf des neuen (A)BDSG – das neue Datenschutzgesetz

 

Management-Info zur Bestellpflicht Datenschutzbeauftragter nach DSGVO

Die Pflicht zur Bestellung gilt nun durch die DSGVO europaweit. In Deutschland wird die Bestellpflicht vermutlich durch Nutzung einer nationalen Öffnungsklausel weitgehend beibehalten. Die zentrale Meldepflicht des Art. 37 Abs. 7 DSGVO macht die tatsächliche Bestellung aber viel leichter kontrollierbar, so dass eine Aufdeckung einer Unterlassung wahrscheinlich wird. Daher besteht Handlungsbedarf für Unternehmen, die der Verpflichtung bislang noch nicht nachgekommen sind.

Nach der Art. 37 EU-DSGVO gilt eine Bestell-Pflicht eines Datenschutzbeauftragten nur noch für Unternehmen deren Kerngeschäft die Überwachung und der Umgang mit personenbezogenen Daten istDies reduziert die Zahl der zur Bestellung eines DSB verpflichteten Unternehmen zunächst drastisch. Allerdings gibt es eine Öffnungsklausel für nationale Ausnahmeregelungen (s. zum ABDSG).

DOWNLOAD als PDF-DATEI: unser MANAGMENT-SUMMARY zur BESTELLPFLICHT EINES DATENSCHUTZBEAUFTRAGTEN

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Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach EU-DSGVO als zahnlose Tiger?

Die Datenschutz-Aufsichtsbehören in der EU haben nicht die finanzielle und personelle Ausstattung um die Rolle, die Ihnen die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) zudenkt, auszufüllen.

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) wurde gefeiert für die höheren Kompetenzen der Aufsichtsbehörden, einer klareren Zuständigkeit dieser und einen erweiterten, am weltweiten Unternehmensumsatz festgemachten Bußgeldrahmen. Dieses im Sinne der Bürger auszunutzen, setzt aber eine angemessene Ressourcenausstattung der Aufsichtsbehörden hinsichtlich Personal- und Sachkostenbudgets voraus. Zwar forderte das EU-Parlament eine solche angemessene personelle wie finanzielle Ausstattung, jedoch hat es diese Forderung nicht in den finalen Text geschafft. Dies sei immerhin ein Eingriff in die Haushaltshoheit der Nationalstaaten, so wurde argumentiert. „Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach EU-DSGVO als zahnlose Tiger?“ weiterlesen