Management-Info zur Bestellpflicht Datenschutzbeauftragter nach DSGVO

Die Pflicht zur Bestellung gilt nun durch die DSGVO europaweit. In Deutschland wird die Bestellpflicht vermutlich durch Nutzung einer nationalen Öffnungsklausel weitgehend beibehalten. Die zentrale Meldepflicht des Art. 37 Abs. 7 DSGVO macht die tatsächliche Bestellung aber viel leichter kontrollierbar, so dass eine Aufdeckung einer Unterlassung wahrscheinlich wird. Daher besteht Handlungsbedarf für Unternehmen, die der Verpflichtung bislang noch nicht nachgekommen sind.

Nach der Art. 37 EU-DSGVO gilt eine Bestell-Pflicht eines Datenschutzbeauftragten nur noch für Unternehmen deren Kerngeschäft die Überwachung und der Umgang mit personenbezogenen Daten istDies reduziert die Zahl der zur Bestellung eines DSB verpflichteten Unternehmen zunächst drastisch. Allerdings gibt es eine Öffnungsklausel für nationale Ausnahmeregelungen (s. zum ABDSG).

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Links zur Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)

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Referentenentwurf „Allgemeines Bundesdatenschutzgesetz (ABDSG)
zur Umsetzung der EU-DSGVO im BDSG

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