Kapitel I – Allgemeine Bestimmungen
Kapitel II – Grundsätze
Kapitel III - Rechte der betroffenen Person
Abschnitt 1: Transparenz und Modalitäten
Abschnitt 2: Informationspflicht und Recht auf Auskunft zu personenbezogenen Daten
Abschnitt 3: Berichtigung und Löschung
Abschnitt 4 Widerspruchsrecht und automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall
Abschnitt 5 Beschränkungen
KAPITEL IV Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter
Abschnitt 1 Allgemeine Pflichten
Abschnitt 2 Sicherheit personenbezogener Daten
Abschnitt 3 Datenschutz-Folgenabschätzung und vorherige Konsultation
Abschnitt 4 Datenschutzbeauftragter
Abschnitt 5 Verhaltensregeln und Zertifizierung
KAPITEL V Übermittlungen personenbezogener Daten an Drittländer oder an internationale Organisationen
KAPITEL VI Unabhängige Aufsichtsbehörden
Abschnitt 1 Unabhängigkeit
Abschnitt 2 Zuständigkeit, Aufgaben und Befugnisse
KAPITEL VII Zusammenarbeit und Kohärenz
Abschnitt 1 Zusammenarbeit
Abschnitt 2 Kohärenz
Abschnitt 3 Europäischer Datenschutzausschuss
KAPITEL VIII Rechtsbehelfe, Haftung und Sanktionen
KAPITEL IX Vorschriften für besondere Verarbeitungssituationen
KAPITEL X Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte
KAPITEL XI Schlussbestimmungen
Art. 74 – DSGVO – Aufgaben des Vorsitzes
(1) Der Vorsitz hat folgende Aufgaben:
a) |
Einberufung der Sitzungen des Ausschusses und Erstellung der Tagesordnungen, |
b) |
Übermittlung der Beschlüsse des Ausschusses nach Artikel 65 an die federführende Aufsichtsbehörde und die betroffenen Aufsichtsbehörden, |
c) |
Sicherstellung einer rechtzeitigen Ausführung der Aufgaben des Ausschusses, insbesondere der Aufgaben im Zusammenhang mit dem Kohärenzverfahren nach Artikel 63. |
(2) Der Ausschuss legt die Aufteilung der Aufgaben zwischen dem Vorsitzenden und dessen Stellvertretern in seiner Geschäftsordnung fest.
Erwägungsgründe
Navigieren Sie sicher durch den DSGVO-Dschungel!
Holen Sie sich den Umsetzungsfahrplan zur DSGVO und unseren Newsletter!